Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1363 
haben selbst darauf zu sehen, daß ihre Atteste 
eine solche Form erhalten, ausserdem aber zu 
gewaͤrtigen, daß ihnen solche nicht anders als 
durch eine mitrels Tar= und Siegelgebühr zu 
lösende Resolution künftig zur Verbesserung 
hinausgegeben werden. 
München den 18. Juli 1812. 
Von Reichesheroldenamts wegen. 
Lang. 
Stürzer. 
Dafß der oben unterzeichnete Namen wirk- 
lich die eigene Handschrist mic der gewöhnli- 
chen Sieglung des im benannten Orte N. N. 
angestellten (verwesenden) Pfarrers (Vikars) 
sey, wird hiemit von Amtswegen unter bei- 
geseztem Amtssiegel beurkundet. 
N. N. den — — 1312. 
Stadtgericht (Landgericht) 
N. N. 
  
(Den General-Konspekt für das Brandassekuranz= 
Jahr 1811 betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Indem das umerzeichnete General-Kom- 
missariat den bei der bisherig altbaierischen 
Brandversicherungs-Anstalt betheiligten In- 
diriduen den General-Konspekt für das Asse- 
kuranz Jahr 131 17) mittheilet: wird zugleich 
in Beziehung auf die bercits vorausgegangene 
Bekamtmachung vom 20. April laufenden 
Jahes jede obrigkeitliche Behörde nachdruck- 
samst angewiesen, sich aufs thAtigste zu be- 
eisern, daß sowohl den durch Brand Ver- 
unglückten ihre noch gurhabenden Entschädi= 
)Siehe Beilage. 
––. 
1364 
zungs-Quoten, als den Vorschuß-Kassenäme 
tern die nach der diesem General Konspektie 
beigefügten Anweisungs-Tabelle an selbige rück, 
zuersezen kommenden Vorschuß, Posten nebst 
dem verfallenen Intereesse aufs schleunigste 
vergütet werden. Daher man die Empfangs, 
Protokolle, so wie die Quiktungen über den 
geschehenen Rückersaz der Fonds-Kapitalien 
und Inkteressen nach Verfluß von 14 Tagen, 
vom Tage der Austheilung des General- 
Kenspekrs, die Anzeige über die allenfallsigen 
Restanten unnachsichtlich anher gewärtiget, 
damit bei sich bezeigenden Saumsal gegen 
selbe die geeignete Einschreitungen vorgekehrt 
werden können. 
München den 20. Juni 1812. 
Königliches General= Kommisss- 
riat des Isar-Kreises. 
de Troge, Direktor. 
Rainprechter. 
  
(Die Aufnahms-Prüfung protestantischer Pfar- 
amts -Kandidaten für den Oktober dieses 
Jahrs betreffend. 
Der in dem X. Stück des Regierungs, 
blattes 1J00 bekannt gemachten allerhöchsten 
Verordnung, die Prüfung protestamischer 
Pfarramts = Kandidaten betreffend, zu Fol- 
ge, wird die zweite Aufnahms-rüfung für 
dieses Jahr in der Woche vom 10. bis 17. 
Oktober angefangen werden. 
Diejenigen Individuen, welche sich dieser 
Prüfung zu unterwersen haben, werden 
hiemit erinnert und aufgefodert, alle Vor- 
schriften, die wegen des Inhalts der Aus
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.