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haben selbst darauf zu sehen, daß ihre Atteste
eine solche Form erhalten, ausserdem aber zu
gewaͤrtigen, daß ihnen solche nicht anders als
durch eine mitrels Tar= und Siegelgebühr zu
lösende Resolution künftig zur Verbesserung
hinausgegeben werden.
München den 18. Juli 1812.
Von Reichesheroldenamts wegen.
Lang.
Stürzer.
Dafß der oben unterzeichnete Namen wirk-
lich die eigene Handschrist mic der gewöhnli-
chen Sieglung des im benannten Orte N. N.
angestellten (verwesenden) Pfarrers (Vikars)
sey, wird hiemit von Amtswegen unter bei-
geseztem Amtssiegel beurkundet.
N. N. den — — 1312.
Stadtgericht (Landgericht)
N. N.
(Den General-Konspekt für das Brandassekuranz=
Jahr 1811 betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Indem das umerzeichnete General-Kom-
missariat den bei der bisherig altbaierischen
Brandversicherungs-Anstalt betheiligten In-
diriduen den General-Konspekt für das Asse-
kuranz Jahr 131 17) mittheilet: wird zugleich
in Beziehung auf die bercits vorausgegangene
Bekamtmachung vom 20. April laufenden
Jahes jede obrigkeitliche Behörde nachdruck-
samst angewiesen, sich aufs thAtigste zu be-
eisern, daß sowohl den durch Brand Ver-
unglückten ihre noch gurhabenden Entschädi=
)Siehe Beilage.
––.
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zungs-Quoten, als den Vorschuß-Kassenäme
tern die nach der diesem General Konspektie
beigefügten Anweisungs-Tabelle an selbige rück,
zuersezen kommenden Vorschuß, Posten nebst
dem verfallenen Intereesse aufs schleunigste
vergütet werden. Daher man die Empfangs,
Protokolle, so wie die Quiktungen über den
geschehenen Rückersaz der Fonds-Kapitalien
und Inkteressen nach Verfluß von 14 Tagen,
vom Tage der Austheilung des General-
Kenspekrs, die Anzeige über die allenfallsigen
Restanten unnachsichtlich anher gewärtiget,
damit bei sich bezeigenden Saumsal gegen
selbe die geeignete Einschreitungen vorgekehrt
werden können.
München den 20. Juni 1812.
Königliches General= Kommisss-
riat des Isar-Kreises.
de Troge, Direktor.
Rainprechter.
(Die Aufnahms-Prüfung protestantischer Pfar-
amts -Kandidaten für den Oktober dieses
Jahrs betreffend.
Der in dem X. Stück des Regierungs,
blattes 1J00 bekannt gemachten allerhöchsten
Verordnung, die Prüfung protestamischer
Pfarramts = Kandidaten betreffend, zu Fol-
ge, wird die zweite Aufnahms-rüfung für
dieses Jahr in der Woche vom 10. bis 17.
Oktober angefangen werden.
Diejenigen Individuen, welche sich dieser
Prüfung zu unterwersen haben, werden
hiemit erinnert und aufgefodert, alle Vor-
schriften, die wegen des Inhalts der Aus