1457
Königlich -Batertsches
1458
Regierungsblatt.
XLVI. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 26. August 1812.
Bekanntmachungen.
(Die Annahme der alten sogenannten Louis-
blancs bei kulglichen Kassen betreffend.)
Wir Maximilian Josepyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
We. haben aus mehreren Berichten der
nerdlich gelegenen Kreise Unseres Reiches ent-
nommen, daß viele sogenannte alte franzö-
sische Louis- blancs in ganzen, halben und
viertel Stücken in Unseren dortigen Kassen
#en Zahlungsstatt einkommen, und gleich den
Konvemtions-Münzen zu 2 fl. 34 kr., —
1 fl. 13., — und 36 kr., angenommen wer-
den sollen. Da diese Münzen größtentheils
alle sehr abgenuzt sind, und den ihnen im
Publikum beigelegten Werth nicht besizen,
auch solche in den Kassen Unserer aͤlteren
Staaten bisher nicht angenommen worden,
so beschliessen und verordnen Wir auf den
Bericht Unserer Mönz-Kommisston vom 14.
Juni l. J. wie folge:
Die sogenannten alten ganzen Louis blancs
sollen zu # fl. ao kr., die halben zu # fl. rokr
und die vierkel zu 34 kr, durch zwei Mo
nate, — vom Tage der Einrückung gegen-
wärtiger Unserer Verordnung in das Regies
rungblatt angerechnet, — in allen Kassen
Unseres Reiches angenommen, und von den-
selben für diesen Werrh an Unser Haupt-
Münzamt eingesender werden; nach Ablauf
dleses Zeitraums ist aber die Annahme dieser
Münzsorten in allen Kassen verboten, und
das Haupe' Münzame hat solche nur mehr
als Waare und nach dem Gewichte zu bei:
handeln.
München den 7. August 181a.
Mar Josepb.
Graf von Moncgelas.
Auf köntglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
(Die Abgabe eines Eremplars von jebem im
Reiche verlegten Buche an die Hof= und
Zentral-Bibliothek betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Obgleich in der Konsticutions-Urkunde Un-
serer Akademie der Wissenschaften 9. XXVI.
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