Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1457 
Königlich -Batertsches 
1458 
Regierungsblatt. 
  
XLVI. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 26. August 1812. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Annahme der alten sogenannten Louis- 
blancs bei kulglichen Kassen betreffend.) 
Wir Maximilian Josepyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
We. haben aus mehreren Berichten der 
nerdlich gelegenen Kreise Unseres Reiches ent- 
nommen, daß viele sogenannte alte franzö- 
sische Louis- blancs in ganzen, halben und 
viertel Stücken in Unseren dortigen Kassen 
#en Zahlungsstatt einkommen, und gleich den 
Konvemtions-Münzen zu 2 fl. 34 kr., — 
1 fl. 13., — und 36 kr., angenommen wer- 
den sollen. Da diese Münzen größtentheils 
alle sehr abgenuzt sind, und den ihnen im 
Publikum beigelegten Werth nicht besizen, 
auch solche in den Kassen Unserer aͤlteren 
Staaten bisher nicht angenommen worden, 
so beschliessen und verordnen Wir auf den 
Bericht Unserer Mönz-Kommisston vom 14. 
Juni l. J. wie folge: 
Die sogenannten alten ganzen Louis blancs 
sollen zu # fl. ao kr., die halben zu # fl. rokr 
und die vierkel zu 34 kr, durch zwei Mo 
nate, — vom Tage der Einrückung gegen- 
wärtiger Unserer Verordnung in das Regies 
rungblatt angerechnet, — in allen Kassen 
Unseres Reiches angenommen, und von den- 
selben für diesen Werrh an Unser Haupt- 
Münzamt eingesender werden; nach Ablauf 
dleses Zeitraums ist aber die Annahme dieser 
Münzsorten in allen Kassen verboten, und 
das Haupe' Münzame hat solche nur mehr 
als Waare und nach dem Gewichte zu bei: 
handeln. 
München den 7. August 181a. 
Mar Josepb. 
Graf von Moncgelas. 
Auf köntglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
  
(Die Abgabe eines Eremplars von jebem im 
Reiche verlegten Buche an die Hof= und 
Zentral-Bibliothek betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Obgleich in der Konsticutions-Urkunde Un- 
serer Akademie der Wissenschaften 9. XXVI. 
101)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.