1563
Dieses Wappen besteht in einer blau und
weißen Standarte, mit dem Zeichen des sil-
bernen Bachs, im rothen Felde.
Muͤnchen den 3. September 1812.
Marx Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die künftige Besezung der Protokollisten= und
Sekrekariats-Strellen bei Justiz-Behdrdeu
betreffend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Ueberzeugt, wie wesentlich nothwendig
zur gänzlichen Ausbildung des Anstellung
Suchenden, und wie zuträglich es dem Staats=
dienste sey, daß der Staatsdiener nur stufen-
weise zu höhern Aemtern gelange, haben Wir
auf Antrag Unsers Justiz= Ministers hinsicht=
lich künftiger Anstellungen im Justi#-Fache
beschlossen, daß in der Konkurs-Drüfung
tüchitg befundene Individuen, welchen Wir
zu ihrer besseren Befähigung auch den Akzeß
anfänglich bei Stadtgerichten, und sonach bei
Appellazionsgerichten, auf ihr Ansuchen,
nach Gutbefinden bewilligen werden, zu
Stadtgerichts, Pretokollisten und Appella-
zionsgerichts, Sekretarten und Registratoren
Uns sollen in Vorschlag gebracht werden.
Diese jungen Männer erhalten hiedurch Gele-
enheit sich bei der ihnen noch bleibenden Muße
auch in Assessorats“ und Raths-Arbeiten,
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durch Ausarbeitung schriftlicher Vorträge um
ter der Zensur eines Korreferenten zu uͤben,
und Beweise ihres regen Dienst-Eifers, und
der ihnen Anspruͤche auf Befoͤrderung ge-
benden vorzuͤglichen Faͤhigkeiten darzulegen.
Diese Unsere Willens, Memung wird hiedurch
zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Muͤnchen den 4. September 1812.
Marx Joseph.
Graf Reigersberg.
LUuf kdniglichen allerhoͤchsten Befebl
der General-Sekretat
Nemmer.
(Die Vertheilung der Gemeinde-Waldungen be-
trefsend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Zur Abschneidung ungeeigneter Rekurse
in Betreff der Vertheilung von Gemeindte
Waldungen, werden diejenigen allerhöchsten
Beschlüsse, welche Seine königliche Mate“
slär rücksichtlich dieses Gegenstandes bereis
unterm 15. Julius l. J. an das Genrab,
Kommissariat des Ober-Donaukreises el-
lassen, und den General: Kommissariaken der
übrigen Kreise ebenfalls mirgetheilt haben,
hiemit zur allgemeinen Wissenschaft und Nach-
achtung oͤffentlich bekannt gemacht.
Muͤnchen den 5. September 1812.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der Gencral -Sekretat
F. Kobell.