Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1563 
Dieses Wappen besteht in einer blau und 
weißen Standarte, mit dem Zeichen des sil- 
bernen Bachs, im rothen Felde. 
Muͤnchen den 3. September 1812. 
Marx Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Die künftige Besezung der Protokollisten= und 
Sekrekariats-Strellen bei Justiz-Behdrdeu 
betreffend.) 
Wir Marimilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Ueberzeugt, wie wesentlich nothwendig 
zur gänzlichen Ausbildung des Anstellung 
Suchenden, und wie zuträglich es dem Staats= 
dienste sey, daß der Staatsdiener nur stufen- 
weise zu höhern Aemtern gelange, haben Wir 
auf Antrag Unsers Justiz= Ministers hinsicht= 
lich künftiger Anstellungen im Justi#-Fache 
beschlossen, daß in der Konkurs-Drüfung 
tüchitg befundene Individuen, welchen Wir 
zu ihrer besseren Befähigung auch den Akzeß 
anfänglich bei Stadtgerichten, und sonach bei 
Appellazionsgerichten, auf ihr Ansuchen, 
nach Gutbefinden bewilligen werden, zu 
Stadtgerichts, Pretokollisten und Appella- 
zionsgerichts, Sekretarten und Registratoren 
Uns sollen in Vorschlag gebracht werden. 
Diese jungen Männer erhalten hiedurch Gele- 
enheit sich bei der ihnen noch bleibenden Muße 
auch in Assessorats“ und Raths-Arbeiten, 
1564 
durch Ausarbeitung schriftlicher Vorträge um 
ter der Zensur eines Korreferenten zu uͤben, 
und Beweise ihres regen Dienst-Eifers, und 
der ihnen Anspruͤche auf Befoͤrderung ge- 
benden vorzuͤglichen Faͤhigkeiten darzulegen. 
Diese Unsere Willens, Memung wird hiedurch 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Muͤnchen den 4. September 1812. 
Marx Joseph. 
Graf Reigersberg. 
LUuf kdniglichen allerhoͤchsten Befebl 
der General-Sekretat 
Nemmer. 
  
(Die Vertheilung der Gemeinde-Waldungen be- 
trefsend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Zur Abschneidung ungeeigneter Rekurse 
in Betreff der Vertheilung von Gemeindte 
Waldungen, werden diejenigen allerhöchsten 
Beschlüsse, welche Seine königliche Mate“ 
slär rücksichtlich dieses Gegenstandes bereis 
unterm 15. Julius l. J. an das Genrab, 
Kommissariat des Ober-Donaukreises el- 
lassen, und den General: Kommissariaken der 
übrigen Kreise ebenfalls mirgetheilt haben, 
hiemit zur allgemeinen Wissenschaft und Nach- 
achtung oͤffentlich bekannt gemacht. 
Muͤnchen den 5. September 1812. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der Gencral -Sekretat 
F. Kobell.
	        
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