Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1585 
Königlich = Baterisches 
1536 
Regierungsblat t. 
  
L. Stück. München, Samstag den 10. September 1873. 
Bekanntmachungen. 
(Die Militär-Karrel-Konvention mit dem fürst- 
lichen Gesamthause Reuß betressend.) 
Wir Maximtltan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wi sind mit dem fuͤrstlichen Gesanit- 
hause Reuß uͤbereingekommen, das zwischen 
Uns und der Krone Sachsen unterm 30. März 
v. J. errichtete Milirär-Kartel über gegen- 
seirige Auslieferung der Deserteurs und Kon- 
skriptions-Pflichtigen (Regiecungsblatt von 
13I1„, Stück XXXV.) auf die sämclichen 
fürstlich reussischen #ande dergestalt auszu- 
dehnen, als ob das fürstliche Gesamehaus 
Reuß mitpaseiseirender Theil gewesen wäre. 
Diesem zufolge werden sämtliche Unsere 
Unterthanen und Behörden hiemit angewie- 
sen, alle Bestimmungen jenes Vertrages, 
in vorkommenden Fällen, auch in Bezug 
auf die erwähnten fürstlich, reussischen Lande 
und Angehrigen durchgängig zu beobachten 
und in Vollzug zu bringen. 
München den 8. September 1312. 
Max Joseph. 
Graf von Monegelas. 
Uuf #usglichen allerhchsten Befehl 
der General · Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
(Die Protokollirung der Gewerbs-Konzessionen 
betreffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Guaden König von Baiern. 
Da durch sorgsame Aufmerksamkeit der 
Stadt- und Untergerichte auf die Verord" 
nung vom 1. Dezember 1804 (Regierungs- 
blatt vom Jahre 1805, Stück I. Seite 43) 
bei Protokollirung der Käufe über jene Ge- 
bäude, worauf sonst Gerechtigkeiten ruhren, 
nicht nur großer Nachtheil für die Parteien, 
sondern auch ein wesentliches Hinderniß bei 
Ausführung der Geseze über Gewerbs-Polizei 
beseitiget wird, so werden erwähnte Behoͤr- 
den und Datrimonialgerichte auf die genaue- 
ste Beobachrung obiger Verordnung neuer- 
dings hingewiesen und beauftraget, keine Zes- 
sion eines Gewerbes früher zu protokolliren, 
als bis von der geeigneren Polizei-Behörde 
die Prosequirungs-Licenz ertheilt wurde. 
Sämtliche Appellazionsgerichte haben 
ihre amtliche Achtsamkeit auf die Erfüllung 
dleser Unserer Verfügung zu richten. 
München den 14. September 1313. 
Mar Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Auf könlglichen allerhdchsten Befehl 
der General· Sekretaͤr 
Nemmer. 
(111)
	        
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