1585
Königlich = Baterisches
1536
Regierungsblat t.
L. Stück. München, Samstag den 10. September 1873.
Bekanntmachungen.
(Die Militär-Karrel-Konvention mit dem fürst-
lichen Gesamthause Reuß betressend.)
Wir Maximtltan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi sind mit dem fuͤrstlichen Gesanit-
hause Reuß uͤbereingekommen, das zwischen
Uns und der Krone Sachsen unterm 30. März
v. J. errichtete Milirär-Kartel über gegen-
seirige Auslieferung der Deserteurs und Kon-
skriptions-Pflichtigen (Regiecungsblatt von
13I1„, Stück XXXV.) auf die sämclichen
fürstlich reussischen #ande dergestalt auszu-
dehnen, als ob das fürstliche Gesamehaus
Reuß mitpaseiseirender Theil gewesen wäre.
Diesem zufolge werden sämtliche Unsere
Unterthanen und Behörden hiemit angewie-
sen, alle Bestimmungen jenes Vertrages,
in vorkommenden Fällen, auch in Bezug
auf die erwähnten fürstlich, reussischen Lande
und Angehrigen durchgängig zu beobachten
und in Vollzug zu bringen.
München den 8. September 1312.
Max Joseph.
Graf von Monegelas.
Uuf #usglichen allerhchsten Befehl
der General · Sekretaͤr
Baumuͤller.
(Die Protokollirung der Gewerbs-Konzessionen
betreffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Guaden König von Baiern.
Da durch sorgsame Aufmerksamkeit der
Stadt- und Untergerichte auf die Verord"
nung vom 1. Dezember 1804 (Regierungs-
blatt vom Jahre 1805, Stück I. Seite 43)
bei Protokollirung der Käufe über jene Ge-
bäude, worauf sonst Gerechtigkeiten ruhren,
nicht nur großer Nachtheil für die Parteien,
sondern auch ein wesentliches Hinderniß bei
Ausführung der Geseze über Gewerbs-Polizei
beseitiget wird, so werden erwähnte Behoͤr-
den und Datrimonialgerichte auf die genaue-
ste Beobachrung obiger Verordnung neuer-
dings hingewiesen und beauftraget, keine Zes-
sion eines Gewerbes früher zu protokolliren,
als bis von der geeigneren Polizei-Behörde
die Prosequirungs-Licenz ertheilt wurde.
Sämtliche Appellazionsgerichte haben
ihre amtliche Achtsamkeit auf die Erfüllung
dleser Unserer Verfügung zu richten.
München den 14. September 1313.
Mar Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf könlglichen allerhdchsten Befehl
der General· Sekretaͤr
Nemmer.
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