1589
heim wird dagegen seiner Stelle ent-
lassen;
4) bei dem Landgerichte Thalgau:
als Aktuar: Sigmund von Koflern,
quieszirten Oberschreiber zu St. Michael.
V. Im Inn-Kreise.
Bei dem Landgerichte Glurns:
als Aktuar: Joseph Reichardt, Rechts-
Praktikant zu Kempten.
Wir weisen die treffenden General-Kreis
Kommissariate an, wegen der Einberufung
und Einweisung dieser Individuen, unver-
züglich das Erfoderliche zu verfügen.
München den 8. September 1812.
Max Joseph.
Graf v. Montgelag. Graf Relgersberg.
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl
der General= Sekretár
F. Kobell.
—
2
(Die Probst Pprünnersche Seiftung zu Vils-
hofen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir aus dem Uns vorgelegten
Testamente des verlebten geistlichen Ratho
und Probstes Joseph Prünner zu Vils-
hofen vem 15. Jaͤnner 1305 ersehen haben,
daß derselbe von seiner Verlassenschaft
2) wey hunderr Gulden für die Pfarrkirche
alldorr,
5) ein rausend Gulden zu einem Schulfonde,
J) ein tausend Gulden zu einem Armenfonde,
und
1790
4) sechs kansend Galden für solche Sendie-
rende aus der Dibzes Passan, welche sich
dem Welegeistlichen Stande widmen,
legiret hat; so ertheilen Wir dieser leztwilligen
Disposstion und diesen srommen Sltflungen
hiemit Unsere Allerhchste Bestärigung, und
Unserm General= Kommissartate zu Passau
zugleich den Auftrag, für die zweckmäßige
Verwaltung dieses Stistungs-Vermägens
durch die einschlägige Distrikes Sciftungs-
Administration zu sorgen.
Aus den Zinsen der ooo Gulden sind zwei
Stipendien für 2 Theologen aus der Diözes
Passau zu bilden.
Im Falle, daß keine dürftige und würdige
Theologen aus dieser Diözes vorhanden sind,
nehmen diese Stipendien die Natur allgemeie
ner Seipendien an, so, daß sie auch Theo-
logen aus andern Diczesen ertheilt werden
können.
Die bereits disponsblen Zinsen dieser Stir
pendien: Stiftung sind, wenn gegenwäreig
mehr, als z würdige und dürfige Theolo-
gen der genanneen Dizes sich vorfinden, zur
Vertheilung unter dieselben zu begurachten;
im enrgegen gesezten Falle ist die Anzeige
hieher zu machen, worauf zu ihrer Verwen-
dung weitere Anweisung erfolgen wird.
Auch erwarten Wir unrer Vorlegung eines
Katalogs ehestens gurachtlichen Berichr, ob-
die zu derselben Stipendien= Seiftung gehö-
rige Bibliothek des Srifters in ihrem Zu-
stande erhalten, und die Bücher den Sti-
(i½)