Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1589 
heim wird dagegen seiner Stelle ent- 
lassen; 
4) bei dem Landgerichte Thalgau: 
als Aktuar: Sigmund von Koflern, 
quieszirten Oberschreiber zu St. Michael. 
V. Im Inn-Kreise. 
Bei dem Landgerichte Glurns: 
als Aktuar: Joseph Reichardt, Rechts- 
Praktikant zu Kempten. 
Wir weisen die treffenden General-Kreis 
Kommissariate an, wegen der Einberufung 
und Einweisung dieser Individuen, unver- 
züglich das Erfoderliche zu verfügen. 
München den 8. September 1812. 
Max Joseph. 
Graf v. Montgelag. Graf Relgersberg. 
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl 
der General= Sekretár 
F. Kobell. 
— 
2 
(Die Probst Pprünnersche Seiftung zu Vils- 
hofen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir aus dem Uns vorgelegten 
Testamente des verlebten geistlichen Ratho 
und Probstes Joseph Prünner zu Vils- 
hofen vem 15. Jaͤnner 1305 ersehen haben, 
daß derselbe von seiner Verlassenschaft 
2) wey hunderr Gulden für die Pfarrkirche 
alldorr, 
5) ein rausend Gulden zu einem Schulfonde, 
J) ein tausend Gulden zu einem Armenfonde, 
und 
1790 
4) sechs kansend Galden für solche Sendie- 
rende aus der Dibzes Passan, welche sich 
dem Welegeistlichen Stande widmen, 
legiret hat; so ertheilen Wir dieser leztwilligen 
Disposstion und diesen srommen Sltflungen 
hiemit Unsere Allerhchste Bestärigung, und 
Unserm General= Kommissartate zu Passau 
zugleich den Auftrag, für die zweckmäßige 
Verwaltung dieses Stistungs-Vermägens 
durch die einschlägige Distrikes Sciftungs- 
Administration zu sorgen. 
Aus den Zinsen der ooo Gulden sind zwei 
Stipendien für 2 Theologen aus der Diözes 
Passau zu bilden. 
Im Falle, daß keine dürftige und würdige 
Theologen aus dieser Diözes vorhanden sind, 
nehmen diese Stipendien die Natur allgemeie 
ner Seipendien an, so, daß sie auch Theo- 
logen aus andern Diczesen ertheilt werden 
können. 
Die bereits disponsblen Zinsen dieser Stir 
pendien: Stiftung sind, wenn gegenwäreig 
mehr, als z würdige und dürfige Theolo- 
gen der genanneen Dizes sich vorfinden, zur 
Vertheilung unter dieselben zu begurachten; 
im enrgegen gesezten Falle ist die Anzeige 
hieher zu machen, worauf zu ihrer Verwen- 
dung weitere Anweisung erfolgen wird. 
Auch erwarten Wir unrer Vorlegung eines 
Katalogs ehestens gurachtlichen Berichr, ob- 
die zu derselben Stipendien= Seiftung gehö- 
rige Bibliothek des Srifters in ihrem Zu- 
stande erhalten, und die Bücher den Sti- 
(i½)
	        
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