Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1715 
  
dem Ende, und nach der, Artikel II. ausge- 
sprochenen Selbstständigkeit jeder Klasse, 
haben auch die Mittheilungen der Proto-- 
kolls-Kopien an das General: Sekretariat 
und alle nicht zur Ordnung schlechterdings 
nothwendig schriftlichen Kommunikazionen, 
Notenwechsel und dergleichen, aufzuhdren. 
VI. Dagegen versehen Wir Uns zu den 
Klassen= Sekretären, welche die Uebertea- 
gung dieser Stellen als einen besondern Be- 
weis Unseres allerhöchsten Jmrauens zu be- 
trachten haben, daß ste als Männer von Ein- 
sicht die zweckmäßigsten Mittel finden wer- 
den, den wissenschaftlichen Geist ihrer Klas- 
sen zu erhalren, und mehr und mehr in 
seuchtbare Thätigkeit zu sezen, so wie, daß 
sie diesen Zweck immer als den wesentlichen 
ihres Amtes ansehen werden. Wir ertheilen 
ihnen daher unbeschränkte Vollmacht, um 
in ihren Klassen diesenigen Gegenstände zur 
Verhandlung und Untersuchung zu bringen, 
welche nach dem jedesmaltgen Zustande der 
Wissenschaft, oder in andern Beziehungen, 
die wichtigsten und ergiebigsten sind. Wir 
erwarten, daß jede Klasse sich bestreben wer- 
de, mit dem zeitlichen Gange ihrer Wissen- 
schaft, und den einzelnen Theilen derselben, 
immer im Verhältniße zu bleiben, und die- 
ses Verhälteniß durch eigene Untersuchungen 
zu erhalten. Wenn es für einzelne Fälle an 
den Mitteln zu denselben gebrechen sollte, 
so haben die Sekretäre die geeignete Anzeige 
davon zu machen, um ungesäumt dieselben 
herbei schaffen zu können. Gleichwie Wir 
nun den Sekretären der Klassen für die Er- 
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reichung des wissenschaftlichen Zwecks sede 
erfoderliche Vollmacht ertheilen, so versteht 
es sich von selbst, daß sie hinwiederum für 
den Mangel der gehörigen Thatigkeit in den 
einzelnen Klassen verantwortlich gemacht 
werden sollen. 
VII. Wegen der allgemeinen und der 
Klassen-Sizungen hat es bei den bereits 
srüherhin und neuerlichst ergangenen Ver- 
ordnungen sein Bewenden. Damit in 
den Klassensizungen für rein wissenschaftliche 
Verhandlungen so viel möglich Zeit gewon- 
nen werde, sollen die von Unserm Ministe- 
rium erfoderten Gutachten und Berichte, 
wo es immer thunlich ist, und in wiesern 
sie nicht zu weiteren, der Wissenschaft dien: 
lichen Erörterungen, Anlaß geben können, 
nicht in die Sizungen gebracht werden, son- 
dern bei den Mitgliedern der Klassen zirku- 
liren, welche ihren Konsens oder Dissens, 
oder sonstige Bemerkungen schriftlich beie 
sezen sollen. 
VIII. Als Sekretäre der mathematisch 
pohysikalischen, und der historischen Klasse, 
werden für sene der geheime NRath Freiherr 
von Moll, für diese der geistliche Rath 
Westenrieder bestätiget. 
Die Stelle des Sekretärs der ersten 
Klasse hat der General-Sekretär Schlich- 
tegroll um so mehr zu übernehmen, als 
durch die gegenwärtige Verfügung so wie 
durch die Abnehmung des Rechnungswesens 
ihm ohnedieß eine große Verminderung sei- 
ner bisherigen Geschäfte zu Theil gewor= 
den ist.
	        
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