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dem Ende, und nach der, Artikel II. ausge-
sprochenen Selbstständigkeit jeder Klasse,
haben auch die Mittheilungen der Proto--
kolls-Kopien an das General: Sekretariat
und alle nicht zur Ordnung schlechterdings
nothwendig schriftlichen Kommunikazionen,
Notenwechsel und dergleichen, aufzuhdren.
VI. Dagegen versehen Wir Uns zu den
Klassen= Sekretären, welche die Uebertea-
gung dieser Stellen als einen besondern Be-
weis Unseres allerhöchsten Jmrauens zu be-
trachten haben, daß ste als Männer von Ein-
sicht die zweckmäßigsten Mittel finden wer-
den, den wissenschaftlichen Geist ihrer Klas-
sen zu erhalren, und mehr und mehr in
seuchtbare Thätigkeit zu sezen, so wie, daß
sie diesen Zweck immer als den wesentlichen
ihres Amtes ansehen werden. Wir ertheilen
ihnen daher unbeschränkte Vollmacht, um
in ihren Klassen diesenigen Gegenstände zur
Verhandlung und Untersuchung zu bringen,
welche nach dem jedesmaltgen Zustande der
Wissenschaft, oder in andern Beziehungen,
die wichtigsten und ergiebigsten sind. Wir
erwarten, daß jede Klasse sich bestreben wer-
de, mit dem zeitlichen Gange ihrer Wissen-
schaft, und den einzelnen Theilen derselben,
immer im Verhältniße zu bleiben, und die-
ses Verhälteniß durch eigene Untersuchungen
zu erhalten. Wenn es für einzelne Fälle an
den Mitteln zu denselben gebrechen sollte,
so haben die Sekretäre die geeignete Anzeige
davon zu machen, um ungesäumt dieselben
herbei schaffen zu können. Gleichwie Wir
nun den Sekretären der Klassen für die Er-
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reichung des wissenschaftlichen Zwecks sede
erfoderliche Vollmacht ertheilen, so versteht
es sich von selbst, daß sie hinwiederum für
den Mangel der gehörigen Thatigkeit in den
einzelnen Klassen verantwortlich gemacht
werden sollen.
VII. Wegen der allgemeinen und der
Klassen-Sizungen hat es bei den bereits
srüherhin und neuerlichst ergangenen Ver-
ordnungen sein Bewenden. Damit in
den Klassensizungen für rein wissenschaftliche
Verhandlungen so viel möglich Zeit gewon-
nen werde, sollen die von Unserm Ministe-
rium erfoderten Gutachten und Berichte,
wo es immer thunlich ist, und in wiesern
sie nicht zu weiteren, der Wissenschaft dien:
lichen Erörterungen, Anlaß geben können,
nicht in die Sizungen gebracht werden, son-
dern bei den Mitgliedern der Klassen zirku-
liren, welche ihren Konsens oder Dissens,
oder sonstige Bemerkungen schriftlich beie
sezen sollen.
VIII. Als Sekretäre der mathematisch
pohysikalischen, und der historischen Klasse,
werden für sene der geheime NRath Freiherr
von Moll, für diese der geistliche Rath
Westenrieder bestätiget.
Die Stelle des Sekretärs der ersten
Klasse hat der General-Sekretär Schlich-
tegroll um so mehr zu übernehmen, als
durch die gegenwärtige Verfügung so wie
durch die Abnehmung des Rechnungswesens
ihm ohnedieß eine große Verminderung sei-
ner bisherigen Geschäfte zu Theil gewor=
den ist.