1717
IX. Die gegenwaͤrtigen Bestimmungen
sollen in der nächsten General-Versammlung,
so wie in den einzelnen Klassen vorgelesen
werden, auch außerdem in Abschrife zirku-
liren, damit sedes Mitglied der Akademie
daraus entnehme, was ihm zu wissen né-
thig ist.
Wir erwarten, daß alle sich beeifern
werden, den Zwecken dieser neuen Einrich-
tungen, jeder in seinem Theile, enegegen
zu kommen, und sie auf alle Weise durch
eigene Thärigkeit zu befördern.
Muͤnchen den 4. Oktober 1812.
Max Josepb.
Graf von Montgelacs.
#uf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Ernennung der Mieglieder, welche den
Sekretären der Akademie der Wiseenschaften
beigegeben werden sollen, betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät haben in Folge der am
4. dieses in Betreff der neuen Einrichtung
bei der Akademie erlassenen Verordnung
beschlossen, daß dem General: Sekreiär der
geistliche Rath Westenrieder, dem Sekre-
taͤr der ersten Klasse, der Ober-Kirchenrath
Martini, dem der zweiten der geheime
Nath Sömmering, und dem der dritten
der Reichs, Archivs-Direktor, geheime Re-
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serend4e Lang, fuͤr das Jahr 1813 zur
Unterstuͤzung in ihren Arbeiten beigegeben
werden sollen.
München den 77. Okrober 1812.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der Geucral-Sekretär
F. Kobell.
(Eine Umlage zur Bezahlung der von der Stadt
Bamberg erkauften Fourage in das dortige
Militär-Magazin betreffend.)
Seine Majestat der König genehmigeen
nach dem Antrage des königlichen General=
Kommissariats des Mainkreises vom 13.
Junil. J., daß zur Berichtigung der erlaus
senen Kosten zum Feurage-Magazin des
Etappenplazes zu Bamberg die erfoderliche
Summe von 3104 fl. 40 kr. nach dem Steuer-
fuße der Stadt repartirt und erhoben werde.
Muͤnchen den 13. Okcober 1812.
Pfarrei-Erledigung.
Im Salzach-Kreise:
das Vikariat Unterwessen.
Das Vikariat Unterwessen, Landge=
richts Traunstein ist erledigt.
Dieses enthält 70a Pfarrkinder, und er-
träge 4oc fl. ohne Einrechnung der Messen.
Es ist mit Investirur und Posseßgebung
verbunden, und bedarf keines Hilfspriesters.
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