1747
der Armee die Achtung eines Korporals, der
Brigadier jene eines Serganten resp. zweiten
Wachtmeisters, der Sergeant und zweite
Wachtmeister jene eines ersten Wachtmei-
sters resp. Feldwebels, und der erste Wacht-
meister und Feldwebel jene eines Junkers.
Art. 41. Der Rang der gemeinen Gens-
d'armen unter sich, wird nach dem Alter des
wirklichen Dienstes ohne Rücksicht auf die Waf-
sengattung, unter welcher er vorhin diente,
bestimmt.
Art. 42. Offziere und Unteroffiziere ha-
ben ihren Rang unter sich nach dem Alter
im Dienste jenes Grades, in welchem sie ster
hen, und bei gleichem Dienstalter in die-
sem Grade entscheidet die Anciennität in
dem nächst verhergegangenen untern Grade,
und wenn auch diese krinen Unterschied ge-
währen sollte, so entscheidet das natürliche
Alter.
Art. 43. Ein Unteroff#zier mag vor dem
Eintritte in die Gensd 'armerie in welch im-
mer einem Grade Militär-Dienste geleistet hat
ben, so gebührt ihm doch nie ein anderer
Grad bei der Gensd'armerie, als derjenige,
den ihm seine neue Ernennung bei diesem
Korps gewähret, und die Zeit, während
welcher er in einem höheren Grade stand,
wird ihm lediglich als wirkliche Dienstzeit
in seinem neuen Dienstgrade gerechnet, und
nur bei gleicher Zahl der auf solche Art ber
rechneten Dienst-Jahre gebührt ihm der Vor-
rang vor andern.
*
VII.
Unisorm, Bewaffnung.
Art. 44. Die berittene Gensd'armerie
erhält die Unisorm nach dem Zuschnitte,
welcher der Kavallerie der Armee vorgeschrie,
ben ist, jedoch start kurzen lange Recke, so
wie dieselben Pferde-Equipagen mit grünen
Decken; zum Unterscheldungs-Zeichen traͤgt
sie jedoch statt der Kasguets schwarze Tschakes
mit rothen Federbüschen und Achselschnüren.
Die Grundfarbe der Uniform und die der
Beinkleider ist durchaus grün, jene der Auf-
schläge scharlach.
Art. as. Die Infanterie erhält die Uni-
form nach dem Zuschnitte der leichten Linien=
Infanterie, jedoch gleichfalls lange Röcke und
Tschakos mit kothen Huxpen und Achsel-
schnuüren; auch bei ihr sind der Reck und die
Beinkleider grün, die Aufschläge scharlach
roth.
Art. 46. Die Berten, womtt die Tschar
kos besezt werden, sind bei der gemeinen
Mannschaft und den Unteroffzieren von gelben
Kameelgarn, jedoch verschieden nach ihrer
Breite; bei den Ober-Offizieren vom Gelde,
die Knöpfe gelb.
Art. 47. Die Unterscheidungs-Zeichen des
Ranges und das Port d'Epce sind dieselben,
wie sene der Linien-Truppen.
Art. 48. Die Qualität der Uniferme sol
Lut und dauerhaft seyn, weshalb sich strenge
an die mitzuthei##nden Muster zu halien itt.
Art. 40. Die gelben Schilde, wemit die
Tschakos versehen sind, werden oberhalb dem