Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1795 
nach der noch nachfolgenden speziellen 
Vorschrift, 
a) die Jahres= Rechnungen der Berg= 
und Hütten-Aemter, 
3) der SalinenAemter, 
4) der Maut, Aemter, 
5) der Ober-Aufschlagämter, 
60) die Regie-Rechnungen der Kreis-Ad- 
ministrativ: und Justiz-Beherden, je- 
doch mit Ausnahme derjenigen, welche 
zur Stiftungs= önd Kommunal= Admini-“ 
stration resortiren, 
7) die Rechnungen aller Bauten, welche 
aus dem Finanz-Vermögen bestritten 
werden, 
8) die Prüfung aller Amts= Extraditions= 
Verhamdlungen, 
9) die Prüfung aller Kommissiens-Kosten 
und Diäten-Verzeichnisse, 
lo) das gesamte Kautions= Wesen der 
Rechnungs-Beamten. 
- 
In allen diesen Finanz-Rechnungs- 
Gegenständen des Königreiches steht dem 
obersten Rechnungshofe die lezte defini- 
tive Bescheids-Ertheilung zu. welche exreku- 
tive Kraft hat. 
S. 20. 
Auch die im Eingange erwähnte Zen- 
tral-Anstalt für die Einholung und Be- 
arbeitung der bis zum Rechnungs= Jahre 
1811 vorliegenden Rechnungs-Rückstände, 
ist dieser obersten Rechnungs-Behbrde, nach 
den hierüber zu gewärtigenden näheren Vor- 
schriften untergeordnet. 
S 
1796 
. 21. 
Da die Herstellung und richtige Fort- 
führung der Lager: und Vormerkungs-= 
Bücher, so wie der Zehent-Beschreibungen 
ebenfalls in ihrem Wirkungskreise liegt, so 
hat sie zur Abfassung dieser nothwendigen 
und wichtigen Amtebücher unverzüglich die 
geeigneten Einleitungen zu treffen, hiezu 
die bei den äussern Aemtern vorliegenden Be- 
helse zu sammeln, und sich mit Unserer 
Steuer= und Domänen: Sektion zu beneh- 
men, in wie fern den bei der Liguidatien der 
provisorischen Steuer= und Dominikal-Ren- 
ten:= Kataster zu haltenden Protokollen eine 
solche sormelle Einrichtung gegeben werden 
kann, daß aus denselben, in Verbindung 
mit obigen Behelfen, die genannten Amts- 
bücher in dem möglichsten Grade der Zuver- 
lässigkeit sich herstellen lassen. 
Auch können zu eben diesem Zwecke die 
Arbeiten der unmittelbaren SteuerKataster- 
Kommission, so weit sie vollendet und bei 
der Perzeption in wirkliche Anwendung ge: 
bracht sind, benüzt und hierüber bei gedach 
ter Kommission das Geeignete eingeleitet 
werden. 
Ueber die Fortschritte dieser höchst wich- 
tigen, zur Bildung der ersten und wesent: 
lichsten Grundlage des Rechnungs-Wesens 
durchaus unentbehrlichen Operation ist Un- 
ser Finanz-Ministerium durch genaue Be- 
richts-Erstattung in steter Kenntniß zu er- 
halten. Auch sind demselben die in der Aus- 
führung sich allenfalls zeigenden Schwierig-
	        
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