1797
keiten und Anstaͤnde jedesmal ungesaͤumt und
ausfuͤhrlich anzuzeigen, damit von ihm die
zu ihrer Hebung erfoderlichen Mittel ange-
wendet werden koͤnnen.
§. 22.
Eben so hat der mehrgedachte oberste
Rechnungshof, was die Verbesserung der
bisherigen Rechnungsform betrift, mit sei-
nen hierauf abzielenden Untersuchungen so-
Fleich einzuschreiten, die im Betriebe seines
Geschäfts sich ihm aufdeckenden Mängel die-
ser Form sorgsältig zu bemerken, und alle
hieraus hervorgehenden wohlgeprüsten No-
tizen zur Bildung des Entwurfs einer neuen
zweckmässigen Rechnungsform zu benüzen,
welcher Eutwurf noch vor dem Schlusse des
Rechnungs-Jahres 1813 Unserm Finanz-
Ministerium vorzulegen ist.
Dritter Tit el.
Geschäftsegang.
6. 23.
In allen das Rechnungsfach betressen-
den" zum obersten Rechnungohof gehörigen
Gegenständen werden die Berichte und Vor-
stellungen, unter der Ueberschrift:
an den königlich-baierischen ober=
sten Rechnungshof,
mumittelbar an ihn gerichrer, und dem Pr-
sidenren zur Eröffnung und Vereheilung vor-
gelege. Dieser läße alsdann dieselben in das
Einlaufs-Protokoll eintragen; und nachdem
sie mit den vorhandenen Vorakten versehen
worden sind, dem IJnhalee der Gegenstände
1798
gemaͤß an den Direktor und unter die Raͤthe
vertheilen.
Das Einlaufs-Protokoll des vorigen
Tages wird jedesmal am folgenden dem Di-
rektor zur Einssche vorgelege.
Wir behalten Uns vor, in der Folge zur
Leitung der Geschafts-Repartitionen, wok
es Uns nöthig scheint, genauere und nähere
Bestimmungen zu treffen.
*
Zur Berathung über die eingekomme-
nen Gegenstände werden in jeder Woche
wenigstens zwei ordentliche, und, bei ei-
nem Drange der Geschäfte, zugleich noch
die zu ihrer Erledigung erfoderlichen ausser-
ordentlichen Sizungen gehalten. Hiebei hält
der Präsident die Umfrage, spricht den Be-
schluß nach der Stimmen-Mehrheit aus,
und sorgt für dessen richtige Eintrazung in
das Protokoll.
g. 25.
Die Ausfertigungen geschehen in Unserm
Namen. Sie werden von dem Praͤsidenten
unterzeichnet, von dem Sekretaͤr kontrasignirt,
und mit dem Siegel des obersten Rechnungs-
hofes, welches gleich jenen der übrigen Mi-
nisterial-Sektionen Unser Wappen fuͤhrt,
und die Umschrift
„Koͤniglich-baierischer
Rechnungshof“
hat, versehen.
oberster
g. 26.
Nach der Expedition werden die Ausfer-
tigungs-Entwürfe mit den Akten zur Re-