Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

  
1797 
keiten und Anstaͤnde jedesmal ungesaͤumt und 
ausfuͤhrlich anzuzeigen, damit von ihm die 
zu ihrer Hebung erfoderlichen Mittel ange- 
wendet werden koͤnnen. 
§. 22. 
Eben so hat der mehrgedachte oberste 
Rechnungshof, was die Verbesserung der 
bisherigen Rechnungsform betrift, mit sei- 
nen hierauf abzielenden Untersuchungen so- 
Fleich einzuschreiten, die im Betriebe seines 
Geschäfts sich ihm aufdeckenden Mängel die- 
ser Form sorgsältig zu bemerken, und alle 
hieraus hervorgehenden wohlgeprüsten No- 
tizen zur Bildung des Entwurfs einer neuen 
zweckmässigen Rechnungsform zu benüzen, 
welcher Eutwurf noch vor dem Schlusse des 
Rechnungs-Jahres 1813 Unserm Finanz- 
Ministerium vorzulegen ist. 
Dritter Tit el. 
Geschäftsegang. 
6. 23. 
In allen das Rechnungsfach betressen- 
den" zum obersten Rechnungohof gehörigen 
Gegenständen werden die Berichte und Vor- 
stellungen, unter der Ueberschrift: 
an den königlich-baierischen ober= 
sten Rechnungshof, 
mumittelbar an ihn gerichrer, und dem Pr- 
sidenren zur Eröffnung und Vereheilung vor- 
gelege. Dieser läße alsdann dieselben in das 
Einlaufs-Protokoll eintragen; und nachdem 
sie mit den vorhandenen Vorakten versehen 
worden sind, dem IJnhalee der Gegenstände 
1798 
gemaͤß an den Direktor und unter die Raͤthe 
vertheilen. 
Das Einlaufs-Protokoll des vorigen 
Tages wird jedesmal am folgenden dem Di- 
rektor zur Einssche vorgelege. 
Wir behalten Uns vor, in der Folge zur 
Leitung der Geschafts-Repartitionen, wok 
es Uns nöthig scheint, genauere und nähere 
Bestimmungen zu treffen. 
* 
Zur Berathung über die eingekomme- 
nen Gegenstände werden in jeder Woche 
wenigstens zwei ordentliche, und, bei ei- 
nem Drange der Geschäfte, zugleich noch 
die zu ihrer Erledigung erfoderlichen ausser- 
ordentlichen Sizungen gehalten. Hiebei hält 
der Präsident die Umfrage, spricht den Be- 
schluß nach der Stimmen-Mehrheit aus, 
und sorgt für dessen richtige Eintrazung in 
das Protokoll. 
g. 25. 
Die Ausfertigungen geschehen in Unserm 
Namen. Sie werden von dem Praͤsidenten 
unterzeichnet, von dem Sekretaͤr kontrasignirt, 
und mit dem Siegel des obersten Rechnungs- 
hofes, welches gleich jenen der übrigen Mi- 
nisterial-Sektionen Unser Wappen fuͤhrt, 
und die Umschrift 
„Koͤniglich-baierischer 
Rechnungshof“ 
hat, versehen. 
oberster 
g. 26. 
Nach der Expedition werden die Ausfer- 
tigungs-Entwürfe mit den Akten zur Re-
	        
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