1895
vom 6. leichten Infanterie-Bataillon:
der Sergeant Simon Biehler;
vom 4. Chevaurlegers-Regimente König:
der Korporal Joseph Reiser;
vom 5. Chevaurlegers-Regimente Lei-
ningen:
der Wachemeister Johann Bayer;
G. 2. Zur Belohnung der ausgezeichne-
ten Verdienste, welche mehrere Militär=
Sanitäts-Individuen der königlichen Ar-
mee zur Zeit des Krieges theils in den Feld-
Spitälern, theils auf dem Schlachtfelde
selbst, in der mit Lebensgefahr verbundenen
Besorgung der verwundeten und kranken
Offiziere und Soldaten, durch Wissenschaft,
Geschicklichkeit und anhaltenden Dienst-Ei-
fer sich erworben haben, und in der Folge
noch erwerben, wird ein eigenes Ehren-
zeichen des Militär-Sanitäts=
Personals gestiftet.
a)Dieses Ehrenzeichen besteht in goldenen
und silbernen Medaillen, im Durchmesser
von 1# baierischen Zollen, die goldenen
von ro Dukaten im Gewichte, die silber-
nen in der nämlichen Größe und Dicke,
wie die goldenen; auf der einen Seite der
Medaille wird das rechtssehende königliche
Brustbild mit der Umschrift: MIAXI#II-
LIANLS. JOSEPILUS. REN,. BOJOA-
RIAL. Auf der andern Seite zwischen
einem Lorbeer= und Eichen-Zweige die In-
schrift: OB. àILITBES.,. INTER. PRAE-
LIA.,. ET. ARTE. LT. VIKTUTE. SEH.
V/XTOS. — stehen.
Dieselbe wird an dem Bande des mili-
1896
tärischen Ehrenzeichens auf der linken Brust
getragen.
b) Die goldenen Ehrenzeichen werden nur
an wirkliche Regiments= Chirurgen und
höhere Sanitäts-Indloiduen verliehen,
indem das Funktioniren in diesen Graden
zu dieser höhern Belohnung keinen An-
spruch giebt, — die silbernen sind für
Bataillons-Chirurgen und Draktikanten
bestimmt.
c) Das Ehrenzeichen können so viele Sani-
täts-Individuen, als sich dieser ehrenvol-
len Auszeichnung wirklich verdient gemacht
haben, erhalten; allein nur mit vier geb
denen ist eine Pension von zoo — mit
vier andern von 200 Gulden — mit acht
silbernen eine von 150 Gulden verbunden,
welche bei den goldenen Ehrenzeichen in
zwei halbjährigen, — bei den llbernen in
zwölf monatlichen Raten in so lange an
den Besizer ausbezahlt wird, als dersebe
lebt und im Militär-Verbande steht.
Nach seinem Tode geht die Medaille
als Andenken an seine Intestat; oder testu-
mentarischen Erben über. Wünschen diese
den Gold= oder Silberwerth in Gelde zu
erhalten, so wird die Militär= Haupt-
Kasse die Medaille, welche durch keinen
Kauf das Eigenthum eines Andern wer-
den kann, einlösen und dem geheimen Mi-
nisterium des Kriegswesens einsenden.
d) Die Bataillions-Chirurgen und Prakti
kanzen, welche mit silbernen Ehrenzeichen
belohnt werde erhalten ale, ehne Um
terschied und bestimmte Zahl, in jwoͤlf