Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1895 
vom 6. leichten Infanterie-Bataillon: 
der Sergeant Simon Biehler; 
vom 4. Chevaurlegers-Regimente König: 
der Korporal Joseph Reiser; 
vom 5. Chevaurlegers-Regimente Lei- 
ningen: 
der Wachemeister Johann Bayer; 
G. 2. Zur Belohnung der ausgezeichne- 
ten Verdienste, welche mehrere Militär= 
Sanitäts-Individuen der königlichen Ar- 
mee zur Zeit des Krieges theils in den Feld- 
Spitälern, theils auf dem Schlachtfelde 
selbst, in der mit Lebensgefahr verbundenen 
Besorgung der verwundeten und kranken 
Offiziere und Soldaten, durch Wissenschaft, 
Geschicklichkeit und anhaltenden Dienst-Ei- 
fer sich erworben haben, und in der Folge 
noch erwerben, wird ein eigenes Ehren- 
zeichen des Militär-Sanitäts= 
Personals gestiftet. 
a)Dieses Ehrenzeichen besteht in goldenen 
und silbernen Medaillen, im Durchmesser 
von 1# baierischen Zollen, die goldenen 
von ro Dukaten im Gewichte, die silber- 
nen in der nämlichen Größe und Dicke, 
wie die goldenen; auf der einen Seite der 
Medaille wird das rechtssehende königliche 
Brustbild mit der Umschrift: MIAXI#II- 
LIANLS. JOSEPILUS. REN,. BOJOA- 
RIAL. Auf der andern Seite zwischen 
einem Lorbeer= und Eichen-Zweige die In- 
schrift: OB. àILITBES.,. INTER. PRAE- 
LIA.,. ET. ARTE. LT. VIKTUTE. SEH. 
V/XTOS. — stehen. 
Dieselbe wird an dem Bande des mili- 
1896 
tärischen Ehrenzeichens auf der linken Brust 
getragen. 
b) Die goldenen Ehrenzeichen werden nur 
an wirkliche Regiments= Chirurgen und 
höhere Sanitäts-Indloiduen verliehen, 
indem das Funktioniren in diesen Graden 
zu dieser höhern Belohnung keinen An- 
spruch giebt, — die silbernen sind für 
Bataillons-Chirurgen und Draktikanten 
bestimmt. 
c) Das Ehrenzeichen können so viele Sani- 
täts-Individuen, als sich dieser ehrenvol- 
len Auszeichnung wirklich verdient gemacht 
haben, erhalten; allein nur mit vier geb 
denen ist eine Pension von zoo — mit 
vier andern von 200 Gulden — mit acht 
silbernen eine von 150 Gulden verbunden, 
welche bei den goldenen Ehrenzeichen in 
zwei halbjährigen, — bei den llbernen in 
zwölf monatlichen Raten in so lange an 
den Besizer ausbezahlt wird, als dersebe 
lebt und im Militär-Verbande steht. 
Nach seinem Tode geht die Medaille 
als Andenken an seine Intestat; oder testu- 
mentarischen Erben über. Wünschen diese 
den Gold= oder Silberwerth in Gelde zu 
erhalten, so wird die Militär= Haupt- 
Kasse die Medaille, welche durch keinen 
Kauf das Eigenthum eines Andern wer- 
den kann, einlösen und dem geheimen Mi- 
nisterium des Kriegswesens einsenden. 
d) Die Bataillions-Chirurgen und Prakti 
kanzen, welche mit silbernen Ehrenzeichen 
belohnt werde erhalten ale, ehne Um 
terschied und bestimmte Zahl, in jwoͤlf
	        
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