Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1897 
monatlichen Raten eine Pension von 100 
Gulden; sie ruͤcken nicht durch die Laͤnge 
der Dienstzeit zu einer allenfalls erledigten 
Pension von 150 Gulden vor, sondern 
sie koͤnnen sich diese Gradation nur durch 
neue Verdienste erwerben. 
Wirkliche Regiments-Chirurgen und 
höhere Sanitäts-Individuen erhalten mit 
der Belohnung durch das goldene Ehren- 
zeichen eine der vier Penstonen von 200 fl.; 
sollte aber eine solche nicht erlediget sepn, 
so treten sie einstweilen in eine der Pen- 
sionen von 180# fl.; ist aber auch eine sol- 
che nicht erlediget, so erhalten sie roo fl., 
bis sie nach und nach in die ihnen zuge- 
wiesene Pension, nämlich jene von 200 fl., 
einrücken können. Auch die Regiments- 
Chirurgen und Sanitäts= Individuen hö- 
herer Grade-rücken nicht nach der Reihe 
in die frei werdenden Pensionen von Zoo 
fl., indem zur Erhaltung dieses Mehrge- 
nusses wieder neue verdienstliche Handlun- 
gen erfodert werden. 
gKe) Dieses Ehrenzeichen kann nie für in Frie- 
denszeiten geleistete Dienste, sondern nur 
solchen Militär= Sanitäts-Individuen 
verliehen werden, welche im Kriege den 
Feldzügen wirklich beiwohnen, und auf 
dem Schlachrfelde oder in den Feld= Spi- 
tälern in der Besorgung der verwundeten 
und kranken Offziere und Soldaten ent- 
schiedene, die Grenzen der Dienstpflicht 
überschreitende Verdtenste sich erringen. 
) um diese wichrige Belohnung ansprechen 
zu können, ist es nicht zureichend, daß 
—— — — 
1898 
die Chirurgen unter den fechtenden Trup- 
pen in der Schußlinie des Feindes her- 
umschwärmen, und hie und da einen ver- 
wundeten Offizier oder Soldaten zurück- 
bringen, indem sie dadurch ihre eigentliche 
Bestimmung verfehlen und in den Augen- 
blicken, in welchen ihre Gegenwart so“ 
wichtig ist, sich der Gefahr Preis geben, 
unnöthiger Weise ausser dienstbaren Stand 
gesezt zu werden, da sie sich doch weit zweck- 
mäßiger an dem zum Verbande der Verwun- 
deten bestimmten Plaze zu befinden haben, 
welcher von der Schlachtlinie zwar nicht zu 
entfernt, jedoch, weil von dem ersten ordent- 
lichen Verbande sehr viel abhängt, möglichst 
gegen die Kugeln gesichert seyn sollte: — 
sondern es kommt hauptsächlich darauf an, 
daß die Chirurgen ihr wichtiges Dienstge- 
schäft, ohne sich durch Gefahren abhalten 
zu lassen, auf dem Schlachtfelde mit Ge- 
schicklichkeic, Geistes-Gegenwart und mög- 
lichster Schonung der Verwundeten besor- 
gen, in den Feld-Spitälern mittels einer 
klugen Anwendung der durch Wissenschaft 
und Erfahrung als zweckmäßig anerkann- 
ten Heilmittel, mit einem anhaltenden un- 
geschwächten Eiser, mit einer unermüdli- 
chen Geduld und Sanfemuth in der Pflege 
der Verwundeten und Kranken das un- 
glückliche Schicksal so vieler Tapfern zu 
lindern, und ihr Leben dem Vaterlande und 
ihren Familien zu erhalten sich bestreben. 
Jeder Chirurg, der, mit den erfoder- 
lichen Kenntnissen ausgerüstet, keine Mühe 
und Gefahr scheuet, um dieselben, es mag
	        
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