Full text : Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

abgesetzt,  mußten  ihre  Gemeinden  verlassen,  die
nun  verwaisten.  Gegen  viele  andere  wurde  mit
Geld-  und  Gefängnisstrafen  vorgegangen,  ebenso
gegen  die  Zeitungsredakteure.  Auch  die  Bischöfe
wurden  für  abgesetzt  erklärt  und  mit  Gefängnisstrafen
  belegt:  der  Bischof  Brinkmann  von  Münster
hat  40  Tage,  Erzbischof  Melchers  von  Köln  über
6  Monate,  Eberhard  von  Trier  fast  7  Monate,
Martin  von  Paderborn  8  Monate,  Erzbischof
Ledochowski  von  Posen  volle  2  Jahre  im  Gefängnis
  zubringen  müssen.  An  vielen  Orten  konnten
  den  Katholiken  nicht  mehr  die  Sakramente  gespendet
  werden;  sie  konnten  ihre  Toten  nicht  mehr
kirchlich  begraben.

Der  Zustand  wurde  allmählich  unerträglich.  Bismarck
  hatte  im  Beginn  des  Kampfes  nicht  nur  diejenigen
  Liberalen  als  Bundesgenossen  gehabt,  die
in  jeder  Kirche  und  im  besonderen  in  der  katholischen
  nichts  als  ein  großes  System  des  Aberglaubens
  sahen,  sondern  auch  sehr  ernsthaft  religiöse
  Kreise,  die  in  der  1870  erfolgten  Proklamation
der  päpstlichen  Infallibilität  einen  Angriff  sowohl
auf  die  Souveränität  des  Staates  wie  auf  den
innerlichen  christlichen  Charakter  des  Katholizis-79