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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
I## Stück. München,
Mittwoch den 14. Juli 1313.
Bekanntmachungen.
(Die Vermantung der Essito-Gegenstände be-
tresffend.) 4
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Mazestät des Königs.
So königliche Majestat haben sich über
die Anwendung der O§.#s und 127, der all-
gemeinen Mautordnung, — nach welcher der
Zollpflichtige bei der Halle seines Wohnortes,
oder bei jener, die er auf seinem Wege zu-
nächst betritt, die Essito-Maut entrichten,
im Unterlassungsfalle aber, wenn auch die
Zollgefälle nicht gefährdet worden sind, die
Essico-Maut doppelt bezahlen soll, — Vor-
trag erstatcen lassen, und hierauf beschlos-
sen, die erwähnten Paragraphe der Maut-
ordnung dahin zu beschränken, daß die hierin
enthaltene Verfügung und Strafe nur auf
die etgentlichen Kaufmannsgüter und Waa-
ren angewendet werden; densenigen Zoll-
pflichtigen hingegen, welche mit Gerreide,
Vieh oder anderen Esstto-Gegenständen in
das Ausland handeln wollen; nach ihrer
Konvenienz frei gestellet seyn solle, ob sie
die treffenden Essito Mautgebühren bei dem
Maut= oder Hallamte, welches sse bet ih-
rem Zuge nach dem Auslande am ersten be-
treten, oder an der Grenz= Austritts, Sta-
Jeo#n entrichten wollen; wonach die Maus-
Gmter anzuweisen sind.
München den r8. Juni 1813.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General= Sekretär
G. v. Geiger.
(Den Schluß der Anmeldungen für die Adels-
Immatrikulazion betreffend.)
Heute den 3. Jultus Vormittags erschten
im Geschäftssaal des Reichs= Heroldenamts
ein Reichs-Herold, um den Befehl Seiner
Masestät des Königs vom 1g. October 1812
(Ragsbl. S. 1837) die am r. Juli zu
schließenden Adels= Anmeldungen betreffend,
vorzulegen, und zu vernehmen, was nuns
mehr, nach dieser verslossenen lezten Frist
abermal zu verkünden seyn möchte. — Wo-
tauf man, nach reiflicher Berathung, und
eingezogener genauer Kundschaft aller neue-
sten Anmeldungen, die bis zum heurigen
Tage eingelangt seyn köunten, folgenden
Peschluß gefaße:
1) Alle Adels-Titel, welche zur Stunde
nicht bei dem Reichs Heroldenanite zur Ein-
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