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gekehrt, mit heißem Wasser und mit Lauge
gereinigt, dann mit frischem Kalche über-
lucht, die Rauffen und Krippen (Futter=
barn), wenn leztere von Holz sind, werden
aus dem Stalle gebracht, die alten und
wurmstichigen zusammengehauen und ver-
brannt, wenn sie noch gur, ohne Risse und
Spalten sind, abgehobelt, mit scharfer Lauge
genau gescheuert, und jehen Tage lang der
freien Luft ausgesezt.
Die Krippen von Stein werden in dem
Stalle gelassen, mehreremal mit siedendem
Wasser ausgebrüht, dann mit Sand ge-
scheuert, und mit Salz ausgerieben.
Die Geräthschaften, mit welchen das Thier
setränkt worden, oder welche sonst in dem
Stalle vorhanden waren, werden, wenn sse
von keinem Werthe sind, vernichtet und ver-
braunt, außerdem aber mit kochendem Was-
ser, Lbauge u. s. w. gereinigt, und der freien
uft ausgesezt. Kerten und anderes Eisen,
werk werden ausgeglühet.
Der Mist wird auf gut verwahrten Wc-
gen mit Pferden bespannt, auf einem von
dem Orte, den Straßen und Wegen ent,
fernten Plaz gebracht, und daselbst vergra-
ben. Die Straße, welche damit befahren
wurde, ist sorgfältig zu reinigen und zu ver-
hüten, daß einige Tage kein Hornvieh darauf
getrieben werde. Der Boden des Stalles,
wenn er von Hol ist, wird ausgerissen und
verbrannt, die unter demselben gelegene Erde,
so tief als die Mistjauche eingedrungen seyn
mag, ausgehoben, und nach der Worschrift
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wie der Mist vergraben. Ist der Boden des
Stalles von Stein, so werden diese Steine
mit scharfer Lauge gut abgewaschen, an dee
buft gerrocknet, und die Erde unter densel-
ben gleich der vorigen behandelt. Sollten
die S:älle weder mit hölzernen nech steiner"
nen Böden versehen seon; so ist die Erde
derselben noch tiefer auszuheben und zu ver-
graben. In jedem dieser drei Fälle wird
der neue Boden mit frischer Erde nur nach
geschehener Lüfrung des Stalles zurechte ge-
macht.
Eine gleiche Reinigung ist mit den ober
den Staͤllen befindlichen Heuboͤden, wenn
diese von dem Stalle nur durch eine hoͤlzerne
Decke getrennt sind, vorzunehmen, das dar-
auf befindliche Futter und die Streu sind
sogleich nach der Entleerung des Stalles zu
entfernen, zu vernichten, und das frische
Futter nur nach vollendeter Reinigung wie-
der dahin zu bringen.
Waͤre der daselbst befindliche Vorrath zu
betraͤchtlich; so soll derselbe ins Freie ge-
bracht, mehrere Tage geluͤftet und dann fuͤr
die Schaafe und Pferde verwendet werden.
Erlaubt die besondere Lage einzelner Staͤlle
die vorgeschriebene Löftung nicht, so sollen
die mineralsauren Räucherungen darin vor-
genommen, und in dem angegebenen Zeit-
punkte mehrere Male wiederholt werden.
6. 2. Die von der Rindvieh: Pest wieder
genesenen Thiere, so wie sene, welche aus
Kontumazställen in ihre vorigen Ställe zu-
rückgebracht werden wollen, sind vor ihrer