Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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gekehrt, mit heißem Wasser und mit Lauge 
gereinigt, dann mit frischem Kalche über- 
lucht, die Rauffen und Krippen (Futter= 
barn), wenn leztere von Holz sind, werden 
aus dem Stalle gebracht, die alten und 
wurmstichigen zusammengehauen und ver- 
brannt, wenn sie noch gur, ohne Risse und 
Spalten sind, abgehobelt, mit scharfer Lauge 
genau gescheuert, und jehen Tage lang der 
freien Luft ausgesezt. 
Die Krippen von Stein werden in dem 
Stalle gelassen, mehreremal mit siedendem 
Wasser ausgebrüht, dann mit Sand ge- 
scheuert, und mit Salz ausgerieben. 
Die Geräthschaften, mit welchen das Thier 
setränkt worden, oder welche sonst in dem 
Stalle vorhanden waren, werden, wenn sse 
von keinem Werthe sind, vernichtet und ver- 
braunt, außerdem aber mit kochendem Was- 
ser, Lbauge u. s. w. gereinigt, und der freien 
uft ausgesezt. Kerten und anderes Eisen, 
werk werden ausgeglühet. 
Der Mist wird auf gut verwahrten Wc- 
gen mit Pferden bespannt, auf einem von 
dem Orte, den Straßen und Wegen ent, 
fernten Plaz gebracht, und daselbst vergra- 
ben. Die Straße, welche damit befahren 
wurde, ist sorgfältig zu reinigen und zu ver- 
hüten, daß einige Tage kein Hornvieh darauf 
getrieben werde. Der Boden des Stalles, 
wenn er von Hol ist, wird ausgerissen und 
verbrannt, die unter demselben gelegene Erde, 
so tief als die Mistjauche eingedrungen seyn 
mag, ausgehoben, und nach der Worschrift 
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wie der Mist vergraben. Ist der Boden des 
Stalles von Stein, so werden diese Steine 
mit scharfer Lauge gut abgewaschen, an dee 
buft gerrocknet, und die Erde unter densel- 
ben gleich der vorigen behandelt. Sollten 
die S:älle weder mit hölzernen nech steiner" 
nen Böden versehen seon; so ist die Erde 
derselben noch tiefer auszuheben und zu ver- 
graben. In jedem dieser drei Fälle wird 
der neue Boden mit frischer Erde nur nach 
geschehener Lüfrung des Stalles zurechte ge- 
macht. 
Eine gleiche Reinigung ist mit den ober 
den Staͤllen befindlichen Heuboͤden, wenn 
diese von dem Stalle nur durch eine hoͤlzerne 
Decke getrennt sind, vorzunehmen, das dar- 
auf befindliche Futter und die Streu sind 
sogleich nach der Entleerung des Stalles zu 
entfernen, zu vernichten, und das frische 
Futter nur nach vollendeter Reinigung wie- 
der dahin zu bringen. 
Waͤre der daselbst befindliche Vorrath zu 
betraͤchtlich; so soll derselbe ins Freie ge- 
bracht, mehrere Tage geluͤftet und dann fuͤr 
die Schaafe und Pferde verwendet werden. 
Erlaubt die besondere Lage einzelner Staͤlle 
die vorgeschriebene Löftung nicht, so sollen 
die mineralsauren Räucherungen darin vor- 
genommen, und in dem angegebenen Zeit- 
punkte mehrere Male wiederholt werden. 
6. 2. Die von der Rindvieh: Pest wieder 
genesenen Thiere, so wie sene, welche aus 
Kontumazställen in ihre vorigen Ställe zu- 
rückgebracht werden wollen, sind vor ihrer
	        
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