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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
IX. Stück. München, Samstag den 1z. März 2614.
Allgemeine Verordnung.
(Die Herstellung der bagerbücher und Zehent-
Beschreibungen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Königvon Baiern.
Wi haben in Unserm organischen Edikte
über die Errichtung und Bildung Unseres
obersten Rechnungshofes vom 30. Oktober
1312 denselben zugleich mit Herstellung der,
allen Erfodernissen einer sostematischen Fi-
nanz-Verwaliung entsprechenden Lager= und
Vormerkungs= Bücher, dann Zehent Be-
schreibungen beauftragt, und aus einem von
dem gedachten obersten Rechnungshofe hier-
über erstatteten umständlichen Berichte die
Ueberzeugung geschdôpft, daß bei dem allge-
mein vernachlässigten Zustande dieser wich-
tigen Amtebücher derselben verlässige, so-
wohl die Rechte und Gefälle des Staats,
als die Verbindlichkeiten und Rechte der
Grund und Zehentholden sichernde Herstel-
lung nur durch eine allgemeine Liquidazlon
der sämtlichen Staats= Dominikal-:Renten
begründet und bewirkt werden könne.
Diesemnach beschließen Wir, wie folge:
J.
Die angezeigte Liquidazion soll in der
nachhin bezeichneten Art und Weise unver-
zuͤglich eingeleitet, und in Vollzug gebracht
werden.
Unser oberster Rechnungshof fuͤhrt
nach seiner Konstituzion uͤber dieses Geschaͤft
die Oberaufsicht, und Unsere Kreis-Finanz-
Direkzionen besorgen hiebei die unmittelbare
Respizienz.
Denselben liegt daher im Allgemeinen
ob, für die vorschriftmäßige Behardlung
und Vollführung des Liquidazions-Geschaf-
tes in dem festgesezten Termine strenge zu
wachen, die sich dabei ergebenden Anstände,
in so ferne nicht eine höhere Eneschließung
erfoderlich ist, jedesmal schleunigst zu behe,
ben, und über die Fortschritte desselben mit
Ende jeden Monats an Unseren obersien
Rechnungshof umständlich zu berichten, auch
nach vollendeter Liquidazlon für jeden Kreis
die geeignete tabellarische Uebersicht der Re-
sultate zu besorgen.
Zur Erreichung einer einförmigen und
möglichst zu beschleunigenden Geschäfts-Lei,
tung hat jede Finanz-Direkzton die beson-
dere Respizienz über diesen wichtigen Ge-
schäftezweig einem ihrer Räthe zu übertra-
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