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Pfartei-Erledigung.
Im IJsarkreise:
Die Pfarrei Großholzhausen.
Durch die Befoͤrderung des bisherigen
Pfarrers zu Großholzhausen auf das Kurat-
Benefzium zu Se. Stephan am Gottes-
acker zu München,?) wurde die Pfarrei
Großholzhausen erlediget.
Sie liegt im koͤniglichen Landgerichte
Rosenheim, resp. graͤfl. Preysingschen Pa-
trimonialgerichte Brannenburg, im Bisthume
Freing und Dekanate Rosenheim.
In ihrem Umfange befinden sich 8 Ort-
schaften, ein Benefizium und zwei Schulen.
Die Seelenzahl ist 727.
Das Einkommen des Pfarrers aus Zin-
sen, Zehenten, Rechten, Widdum und Stol-
gebühren besteher in 876 fl. 1 kr. Die La-
sten mit Einschluß der zu tragenden ökono=
mischen Auslagen betragen 350 fl. 38 kr.
Die Pfarrei wird ohne Hilfspriestex pastorirt.
5* S. Nggsbl. v. J. 1313. S. 1565.
(Puriffkazion zwischen den Landgerichten Burg-
lengenfeld und Parsberg.)
Vermäge allerhöchsten Reskripts vom r0.
März l. J. an das General-Kommissariat
des Regenkreises wird genehmigt daß:
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1) von dem kandgerichte Burslengenfeld
das Gut Markstetren an das Landgeriche
Parsberg; dagegen
2) von dem Landgerichte Parsberg, zwei
Unterthanen zu Oberpfraundorf, und vom
Landgerichte Hemau zwölf Unterthanen zu
Unterpfraundorf, an das Landgericht Burg-
lengenfeld mit der Justiz= und Polizei-Ver
waltung übergehen sollen.
(Die Herausgabe eines baierischen Mdelsbuches
betreffend.)
Seine königliche Majestät haben Sich al-
lergnädigst bewogen gefunden, dem Vorstande
des Reichs-Heroldenamts, Karl HKurich
Ritter von Lang, die Erlanbniß zu erthei-
len, ein Baierisches Adelsbuch her-
auszugeben, welches die Achten Auszüge
der Adels-Matrikel und die Verzeichnisse
der eingetragenen adelichen Stammhäuser
und Familien-Wiäcer enthalten wird. Al-
lerhöchstdieselben geben demselben nicht nur
die Befugniß, so oft es ihm angemessen
scheint, erwähntes Adelsbuch erneuern und
wieder auflegen zu dürfen, sondern lassen
auch den sämtlichen königlichen Scellen hier-
durch zu erkennen geben, daß jeder Nach-
druck desselben, Theilweis oder im Ganzen,
von Wem immer veranstaltet, der Konßs=
kazion unterworfen werden soll.