Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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Diese allerhöchste Bestimmungen werden 
andurch sämtlichen Betheiligten zur Wissen- 
schafe, den Behörden aber, welche zur Be- 
sezung erledigter Stellen durch ihr Gut- 
achten zu konkurriren haben, zur Nachach- 
tung bekannt gemacht. 
München am 19. Jänner 1314. 
Glraf von Montgelac. 
Durch den Minister 
der General= Sekretär 
v. Baumüller. 
  
(Die Konkurs-Prüfungen der Adspiranten zum 
Staatsdienste betreffend.) 
Seine königliche Majestät haben beschlos 
sen, daß der durch die Verordnung vom 
a1. März 13127) auf den 1. November jeden 
Jahres festgesezte Termin für die Konkurs- 
Prüfungen der Adspiranten zum Staats- 
Dienste wegen der dabei sich ergebenden In-- 
konvenienzen für die Zukunft auf den 1. Juni 
verlege werden, und diesemnach die nächste 
Konkurs-Prüfung mit dem 1. Juni 1814 
ihren Anfang nehmen soll. 
Dieser allerhöchste Beschluß wird hiemit 
zur Wissenschaft und Nachachtung der Kreis- 
Behörden und Rechts-Kandidaten öffentlich 
belannt gemacht. 
Muͤnchen den 15. Jaͤnner 1814. 
Auf Seiner Majestät des Königs 
Spezial-Befehl. 
Gr. v. Montgelus. Gr. Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
F. v. Kobell. 
*m S. Rggsblakt v. J. 1612. St. XX. S. 531 u. flg. 
136 
  
Beiträge 
zur 
allgemeinen Landes-Bewaffnung. 
Verzeichniß 
der 
des patriotischen Vereins zu 
Rürnberg. 
Beiträge 
  
Der patriotische Verein in Rürnberg, 
welcher sich auf dem allerhöchsten Aufeuf, 
bereits am 0. November 1813 bildete, har 
sich zu nachstehenden Beiträgen verbindlich 
gemacht, aus welchen 
diejenigen so Jäger und 
6 Husaren, 
welche sich zuerst freiwillig melden würden, 
ohne selbst die Mittel zu ihrer Equipirung 
zu besizen, auf Kosten des Vereins montirt 
und equipirt werden sollten. 
Dieser Zweck ist vollständig erreicht wor- 
den, und der Verein sahe sich noch überdieß 
in den Scand gesezt, auf die allerhöchst 
ausgesezten Gratisikazionen und Monturs- 
Aversa von respektive loo fl. und 30 fl. — 
zum Besten der Aerarial-Kasse renunziren, 
und ausserdem noch do Jägern und 8 Husaren, 
(némlich obige 6 vom Verein und 2 andere 
Freiwillige), eine monatliche Feldzulage von 
5 fl. — so wie deren zurückgelassenen Familien 
Unterstuzungen von 3 bis 4 fl. — monatlich 
aussezen zu können.
	        
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