Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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schiedene Hindernisse anführten, um Nach- 
sccht der Verspátung gebeten. 
So sehr es nun für die obere Leitung 
Unseres Postwesens und für die Sicher- 
heie Unsers Aerars gewünscht wird, durch 
schleunige Anzeige der Berheiltigten von 
dem dienstwidrigen Verhalten des Perso- 
nals baldmöglichste Kenntniß zu erlangen; 
so haben Wir dennoch zur Schonung der 
Hrivatrechte beschlossen, die Haftung Un- 
sers Aerars auf das vlerfache der bisheri- 
gen Frist, mithin auf ein volles Jahr, 
vom Tage der Aufgabe, und, so viel die 
vom Auslande kommenden Frachtstücke be- 
trist, vom Tage des Eintrittes in Unser 
Köntgreich gerechnet, dergestalt auszudeh= 
ren, daß binnen dieses Jahres die Re- 
klamazion bei der Inspekzion, welcher die 
Aufgabs" oder Eintritts= Stazion unter 
geordnet ist, angebracht werden müsse. 
Nach dem Jahres Ablaufe hingegen soll 
aller Anspruch an Unser Aerar erloschen 
seyn, und den Beschädigten lediglich über- 
lassen werden, ihre Foderungen gegen die 
sehlenden Postangehörigen geltend zu ma- 
chen. 
München den 23. September 1814. 
Max Joseph. 
Graf von Moncegelas. 
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General-Sekreiär 
v. Baumüller. 
1526 
(Die Mitglieder des koͤniglichen geheimen Raths 
für das eintretende Etats-Jahr betreffend.) 
Seine Majestat der König haben jene 
Mitglieder des geheimen Raths im ordent: 
lichen Dienste, welche für das verflossene 
Etars-Jahr ernannt waren, für das nun 
eintretende zu bestätigen geruht, in soferne 
nicht anderst über ihre Bestimmung bereits 
verfügt ist. Die Ernennung weiterer Mit- 
glieder an die Stelle der ausgetretenen be- 
halten Sich Allerhöchstselbe vor der Hand 
noch bevor. 
München den 23. September 1814. 
  
(Die Kriminal-Geschäfts-Tabellen sämtlicher 
Stadtgerichte des Kdulgreiches, für das II. 
Quartal 1814 betreffend.) 
  
Ministerlum der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nachfolgende General= Uebersicht ent- 
haͤlt die von sämtlichen Stadegerichten des 
Königreichs im II. Quartale 1874 geföhr- 
ten Kriminal-Geschäfte, und wird hiemie 
zur öffentlichen Kenniniß gebrache. 
München den 10. September 1814. 
V 
Graf Retgersberg. 
11 Durch den Minister 
in Abwesenheit des General-Sekretärs. 
v. Rauf fer. 
(d#bt'")
	        
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