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bekannt gemachten allerhoͤchsten Verordnung.
Die Pruͤfung beschraͤnkt sich auf diejenigen
Priester, welche im Regenkreise ihre An-
stellung, und acht Jahre in der Seelsorge
zurückgelegt haben. Drei Woechen vor der
Erêffnung des Konkurses müssen die Kandi-
daten mit ihren Bittschriften die Zeugnisse
über die gesezmäßige Vollendung ihrtr Stu-
dien auf inlandischen Gymnasien und Ly-
zeen, Arbeiten in der Seelsorge, in der
Volks= und Jugendbildung, über ihr stteli-
ches Betragen u. s. w. veon dem einschlägi-
gen Studien Rektorate, Ordinariate, Land-
gerichte, und der Schuldistrikto-Inspekzion
vorlegen.
Regensburg den 6. März 1815.
(Präfungs Konkurs der katholischen Pfarramts-=
Kandldaten des Isarkreises.)
In Folge allerhöchster Verordnung wird
bei dem General Kommissariate des Isar-
kreises die Prüfung der kathelischen Pfarr-
amts Kandidaten Dienstags den 6. künftigen
Monats Juni ihren Anfang nehmen; wel-
ches den betreffenden Kandidaten mit dem
Auftrage bekannt gemacht wird, daß selbe
längstens in Zeit vier Wochen ihre mit den
vorschristmäßigen Zeugnissen belegten Ad-
missiens Gesuche dortselbstohnfehlbar rorzule-
gen haben; außerdessen dlejenigen Kandida-
ten, welche dieses nicht befolgen, von der
Prüfung ausgeschlossen bleiben; so wie in
keinem Falle jene, welche die vorgeschrie,
"
Svvvv---- —
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benen acht Seelsorge Jahre noch nicht
vollkommen vollsteecket haben, jugelassen.
werden.
München den 33. Mäc 1815.
PfattelenErledigü ngen.
Im Mainkreise:
1) Die Pfarrel Kemnaty.
Durch den Tod des Pfarrers Joseph
Clerambault ist die Pfarrei Kemnath er-
lediget worden. Diese Pfarrei liegt in det
Diszese Regensburg, dem Dekanate Kir-
chenrhumbach, und dem Landgerichte Kem-
nath; die Seelenzahl in der Pfarrei be-
lduft sich auf26061; zur Erleichterung des
Pfarrers sind zwei Hilfpriester angestellt.
Die Pfarrei erträgt nach der von dem nun
verstorbenen Pfarrer übergebenen Fassion an
Geld und Natralien die Summe von
az#s fl.; die Lasten berechnen sich auf
1261 fl. ·
Im Rezatkreise:
2) Die protestantische Pfarrei Hohenstadt.
Durch den am 23. Februar l. J. er-
folgten Tod des Pfarrers Scharrer, ist die
Pfarrei Hohenstadt, im Landgerichte
und Dekanate Hersbruck, erlediget worden,
deren Ertrag in der Fassten von 1807 auf
767 fl. 25 kr. berechnet worden ist.