Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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11) Im Buchhalten und allen Arten kaufmaͤn- 
nischer Rechnungen 
ertheilt der Handlungslehrer Horn Un, 
terricht. 
Die Universitäts Bibliothek wird, Sonn- 
tag und Sonnabend ausgenommen, täglich 
von 1 — 2 Uhr, das Naturalien= und 
Kunst Kabinet Miuwochs von 1—: Uhr 
geöffner. 
Ueberdieß giebt noch Unterricht: 
1) Im Fechten und andern gymnastischen Ue- 
bungen, 
der Universitä#ts Fechtmeister Roux. 
)Im Tanzen, 
der UniversitätsTanzmeister Rohat= 
scheck. 
3) Im Reiten, 
der Stallmeister Es per, auf der Uni- 
versitaͤts Reitbahn. 
  
(Pruͤfungs Konkurs der katholischen Pfarramts- 
Kandidaten im Unter Donaukreise.) 
Den noch ungeprüften katholischen Pfarr- 
amte Kandidaten des Umer Donaukreises 
wird hiemit folgendes bekannt gemacht: 
1) Die vorgeschriebene Konkurs Prüfung 
sängr am 3. Juli l. J. an. 
2) Die Kandidaten, welche dabei er- 
scheinen wollen, haben sich in Zeiten mit 
ihren Gesuchen um Zulassung zu dem Kon- 
kurse bei dem General Kommissariate des Un- 
ter Donaukreises zu melden. 
3) Zur Begründumg dieser Gesuche wird 
bemerkt, das Niemand zugelassen wird, als 
——.= 
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geborne Landeskinder,, welche ihre Studien 
auf inländischen Lehr Anstalten vollender, 
und sich über ihre Sitten und Berdienste 
durch glaubwürdige Zeugnisse des bischöfti- 
chen Ordinaviats, und des königlichen band- 
gerichts, in dessen Bezirke sie sich der Seel- 
sorge widmeten, befriedigend ausgewiesen 
haben. 
4) Nur solche riester können admirtirt 
werden, welche acht Jahre in der Seelsorge 
zurückgelegt haben. 4 
5) Die Zeugnisse, durch welche die 
vorgeschriebenen Bedingungen nachgewiesen 
werden, müssen verschlossen eingereicht werden. 
6) Die Kandidaten haben sich am Vor- 
abende des Prüfungstages bei der königlichen 
Prüfungs Kommisston zu melden. 
Passau den 35. März 1815. 
(Prüfungs Konkurs der katholischen Pfarramts= 
Kandidaten des Illerkreises, und der Stadt 
Augsburg.) 
Für die katholischen Pfarramts Kandi- 
daten des Illerkreises und der Stadt 
Augsburg wird die bei dem königlichen Kom- 
missarigte der Stadt Augsburg, nach den 
Bestimmungen der im VII. Stäcke des Re- 
gierungsblattes von 1807 enthaltenen aller- 
höchsten Verordnung, abzuhaltende Kon- 
kursprüfung am 77. Juli gegenwärtigen 
Jahres beginnen. 
Die zur Zulassung zu diesem Konkurse 
geeigneten Priester haben sich spdtestens drei 
Wochen vor Eröffnung desselben über die 
verordnungsmäßige Bollendung ihrer thee- 
 
	        
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