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11) Im Buchhalten und allen Arten kaufmaͤn-
nischer Rechnungen
ertheilt der Handlungslehrer Horn Un,
terricht.
Die Universitäts Bibliothek wird, Sonn-
tag und Sonnabend ausgenommen, täglich
von 1 — 2 Uhr, das Naturalien= und
Kunst Kabinet Miuwochs von 1—: Uhr
geöffner.
Ueberdieß giebt noch Unterricht:
1) Im Fechten und andern gymnastischen Ue-
bungen,
der Universitä#ts Fechtmeister Roux.
)Im Tanzen,
der UniversitätsTanzmeister Rohat=
scheck.
3) Im Reiten,
der Stallmeister Es per, auf der Uni-
versitaͤts Reitbahn.
(Pruͤfungs Konkurs der katholischen Pfarramts-
Kandidaten im Unter Donaukreise.)
Den noch ungeprüften katholischen Pfarr-
amte Kandidaten des Umer Donaukreises
wird hiemit folgendes bekannt gemacht:
1) Die vorgeschriebene Konkurs Prüfung
sängr am 3. Juli l. J. an.
2) Die Kandidaten, welche dabei er-
scheinen wollen, haben sich in Zeiten mit
ihren Gesuchen um Zulassung zu dem Kon-
kurse bei dem General Kommissariate des Un-
ter Donaukreises zu melden.
3) Zur Begründumg dieser Gesuche wird
bemerkt, das Niemand zugelassen wird, als
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geborne Landeskinder,, welche ihre Studien
auf inländischen Lehr Anstalten vollender,
und sich über ihre Sitten und Berdienste
durch glaubwürdige Zeugnisse des bischöfti-
chen Ordinaviats, und des königlichen band-
gerichts, in dessen Bezirke sie sich der Seel-
sorge widmeten, befriedigend ausgewiesen
haben.
4) Nur solche riester können admirtirt
werden, welche acht Jahre in der Seelsorge
zurückgelegt haben. 4
5) Die Zeugnisse, durch welche die
vorgeschriebenen Bedingungen nachgewiesen
werden, müssen verschlossen eingereicht werden.
6) Die Kandidaten haben sich am Vor-
abende des Prüfungstages bei der königlichen
Prüfungs Kommisston zu melden.
Passau den 35. März 1815.
(Prüfungs Konkurs der katholischen Pfarramts=
Kandidaten des Illerkreises, und der Stadt
Augsburg.)
Für die katholischen Pfarramts Kandi-
daten des Illerkreises und der Stadt
Augsburg wird die bei dem königlichen Kom-
missarigte der Stadt Augsburg, nach den
Bestimmungen der im VII. Stäcke des Re-
gierungsblattes von 1807 enthaltenen aller-
höchsten Verordnung, abzuhaltende Kon-
kursprüfung am 77. Juli gegenwärtigen
Jahres beginnen.
Die zur Zulassung zu diesem Konkurse
geeigneten Priester haben sich spdtestens drei
Wochen vor Eröffnung desselben über die
verordnungsmäßige Bollendung ihrer thee-