Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1891. (40)

86

28.  Regierungs-Bekauntmachung  vom  29.  Dezember  1891,
die  Abänderung  der  Arzneitare  betreffend.

Infolge  der  in  den  Einkaufepreisen  mehrerer  Droguen  und  Chemikalien  eingeretenen
  Veränderungen  und  der  hierdurch  nothwendig  gewordenen  Aenderung  in  den
Taxpreisen  der  betreffenden  Arzneimittel  hat  eine  Prüfung  der  auch  für  die  hierländischen
Apotheken  maßgebenden  Königlich  Preußischen  Arzneitare  stattgefunden  und  es  ist  hiernach
eine  neue  Auflage  derselben  angefertigt  worden.

FKür  mehrere  in  neuester  Zeit  in  Gebrauch  gekommenc,  nicht  in  das  Arzneibuch
ausgenommene  Arzneimittel  sind  Preise  festgestellt  und  im  Anhange  für  einige  in  dem
Mgneibuche  nict  dausgefährte  gebräuchlichere  galenische  Mittel  Borlchristen  hinzugesügt.

d  für  die  durch  den  Beschluß  des  Bundesrathes  vom  2.  Juli  1891
(Ges.-S.  N  E  zur  Verwendung  für  äußerliche  Arzneien  vorgeschriebenen  sechseckigen
Gläser  Preise  ausgeworfen,  sowie  endlich  einige  Aenderungen  im  Texte  der  allgemeinen
Bestimmungen  und  der  Arbeitspreise  zur  Oeseiligung  von  irrthümlichen  Auffassungen  und
Auslegungen  der  Sotustsrn  ersorderlch  geworden.

Unter  Bezugnahme  auf  F.  21  der  Apothekerordnung  vom  10.  Juni  1859  und
die  Regierungsverordnung  vom  18.  Februar  1873,  sowie  unter  Verweisung  auf  die  erschienene
  Königlich  Preußische  Arzneitaxe  wird  dies  andurch  mit  dem  Tenn  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  dah  die  letztere  mit  dem  1.  Januar  1892  in  Kraft  tritt.

Greiz,  am  29.  Dezember  1891.
Förüilich  Reuß.Plauische  Landesregierung.
-  S

ort
Saupe.