33 Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
m. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 18. Jaͤnner 1815.
Bekanntmachungen.
(Die Versicherung der Gebäude, mit Ausschluß
des Mauerwerks, in der allgemeinen Brand-
Assekuranz Anstalt betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nechdem sich Anstände über die Frage er-
hoben haben: ob es nach der bestehenden
allgemeinen Brandversicherungs Ordnung zu-
lässig sey, nur die verbrennlichen Thelle der
Gebäude, mit Ausschluß des Mauerwerks,
zu assekuriren? so erklären und verordnen
Wir, daß, wenn auch in der angeführten
Brandversicherungs Ordnung der am ge-
wöhnlichsten vorkommende Fall einer Asse-
kurazion der Gebude im Ganzen als
Regel unterstellt ist. hierdurch gleichwohl die
Assekuranz der Gebdude, mit Ausnah,-
me des Mauerwerks, keineswegs aus-
geschlossen werde; vielmehr eine solche mo-
difizirte Versicherung den Interessenten völ-
lig freistehe, jedoch von denselben be-
stimmt und ausdrücklich erklärt,
und in Ermanglung einer solchen Erkl-
rung die uneingeschränkte Assekuranz im
Ganzen präsumirt werden müsse.
München den 14. Jänner 1815.
Aus Seiner königlichen Majestät Spezial=
Vollmacht.
Graf von Moncgelas.
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl
der General Sekretär
5. von Kobell.
umla gen.
Im Mainkreise:
(Im ehemaligen Kameralmte Schorgast.).
Nach dem gemeinschaftlichen Antrage des
königlichen General Kommissariats im Main-
kreise, und der Finanz Administrazion im.
ehemaligen Fürstenthume Baireuth, vom
3o. April und 14. November 7814, er-
theilen Seine königliche Majestät der von
den Gemeinden des ehemaligen Kameral-
Amts Schorgast nachgesuchten Ausglei-
chung ihrer vom Monat Oktober 1800, bis
lezten September 1810 getragenen Einquar=
tirung die allerhoͤchste Genehmigung, jedoch
ist an dem berechneten Kosten Betrage von
17,405 fl. 20 kr., um welchen 17 Gemein-
den mehr getragen haben, vorläufig nur ein
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