Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Nr.  147.
Eisenbahnbeförderung  von  Militärpersonen  und  Militärtrausporten  mit  Schnell=  2c.  Zügen.
Berlin,  den  15.  Juli  1886.

In  dem  auf  Seite  192  des  diesjährigen  Armee-Verordnungs-Blattes  veröffentlichten  Verzeichniß  tritt  unter
44  folgende  Aenderung  ein:  s  A
tettin  2  19  A.

Schnellzug  1001
(statt  2  22  A.)

 

 

 

-  1002  .  .  Stettin  6  u  A.
(statt  68  A.)
Kriegsministerium;  Militar·  Oelon  omie.  Departement.
No.  197/7.  M.  O.  D.  3.  Blume.  Aldenkortt.
Nr.  148.

Entwurf  der  Felddienst-Ordnung.
arf  *  ;  6  Berlin,  den  18.  Juli  1886.

Der  mit  Allerhöchster  Genehmigung  zur  Erprobung  gelangende  Entwurf  einer  „Felddienst-Ordnung“  (Abschnitt
C.  bis  G.)  ist  im  Verlage  der  Königlichen  Hostuch  andlung  von  E.  r  Mittler  und  Sohn,  Harlin  SW.,
Kochstraße  Nr.  68—70,  und  zwar  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  75  Pf.  für  ein  Exemplar,  erschienen.

Kriegsministerium;  Allgemeines  Kriegs  Depurtement.

No.  449/7.  A.  1.  v.  Hänisch.  Frhr.  v.  Gemmingen.

 

Tekturen  gelangen  zur  Versendung:

1)  Zur  nrrordnun  (Landwehr-Ordnung)

2)  zum  Exerzir-Reglement  für  die  Fuß-Artillerie,

3)  zur  Vorschrift  für  die  Verwaltung  der  Artillerie-Depots,

4)  zur  Vorschrift  für  die  Instandhaltung  der  Waffen  bei  den  Truppen,

5)  zur  Instruktion  über  die  persönlichen  Verhältnisse  des  Zeugpersonals,

6)  zur  Instruktion  für  die  Artillerie-Depot-Inspektionen,

7)  zur  Anleitung  zur  guten  Erhaltung  der  Artillerie-Depot-Bestände  bei  der  Aufbewahrung  und
eim  Transport,

8)  zur  Vorschrift  für  die  Ueberweisung  der  Bedürfnisse  zu  den  Schießübungen  rc.,

9)  zum  esthoift  für  die  uenerpon  zu  den  Handwaffen,  8

10)  zur  WMogazin-Dienstoronung.

11)  zum  Reglement  über  die  Bekleidung  und  Ausrüstung  der  Truppen  im  Frieden,

12)  zur  Instruktion  über  die  Verwaltung  der  Montirungs-Depots

13)  zum  Reglement  über  die  Servis-Kompetenz  der  Truppen  im  Frieden,

14)  #r  siienstanweisung  zur  Beurtheilung  der  Militär-Dienstfähigkeit  und  zur  Ausstellung  von
ttesten.

 

 

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