37
lung des Kriegs Schuldenwesens der ehe-
maligen Fürstenthümer Salzburg und
Berchtesgaden erstartet haben, die Ein-
nahme der Titgungs Kasse mir Einschluß des
Aktiorestes vom Etatsjahre 1812, und der
eingegangenen Ausstände von den Jahren
1312, 1814 und 1373 die Summe von
30, 1 32 fl. 37 kr. 2 pf. betragen hat, und
hievon 37,078 fl. sô0 kr. zur Schuldentil-
gung vorschristmäßig verwendet worden sind,
folglich nur ein KassaRest von 147. fl.
1 kr. 2 pf. auf das laufende Etatsjahr zu
übertragen ist; so genehmigen Seine königli-
che Majestät, daß zur dießjährigen Doti-
rung dieser Kasse von dem ordindren Steuer=
Gulden eines Zieles 221 kr. pro rusticali,
und 77 kr. von jedem Gulden der ganzen
Jahrssteuer Schuldigkeit pro dominicali
als außerordentliche Kriegsschulden Tilgungs-
steuer erhoben werden.
München den r2. Dezember 1374.
(Tiügung der Kriegsschulden im ehemaligen
Inn= und Hausruckviertel pro 187 k.)
Da nach dem von dem königlichen Ge-
neral Kommissariate und der Finanz Direk-
zion des Salzachkreises unterm 11. vorigen
Monats erstatteten Rechenschafts Berichte
über das Kriegsschulden Tilgungswesen des
ehemaligen Inn= und Hausruck vier-
tels für das verflossene Etatsjahr die
Einnahme der Tilgungs Kasse mit Ein-
schluß des Kasse Restes vom Jahre 187 in
101,564 fl. — kr. 2 pf., die Ausgabe in
87,038 fl. 25 kr. 2 pf. bestanden hat, folg-
38
lich nur ein Rest von 13,625fl. 35 kr. auf
das laufende Etatsjahr zu übertragen ist;
so bewilligen Seine königliche Majestät, daß
zur diehfährigen Dotazion dieser Kriegs-
schulden Tilgungskasse, und um sie in den
Stand zu sezen, ihre schuldigen Zahlungen
zu leisten, folgende Konkurrenz erhoben
werde:
I. Vom Dominikal Vermögen:
ein Drittheil der ordinären Dominikal=
Steuer,
ein Drittheil des Dominikal Steuer-
beischlages,
ein Drittheil der Beamten Steuer.
II. Vom Rustikal Vermögen:
ein ganzes Rüstgeld, und
die Hälfte des geminderten Pfenning-
Beitrages.
München den 12. Dezember 181..
Im Salzachkreise:
(In den Gemeinden des kandgerichts Mauer-
kirchen.)
Nachdem sich bei Prüfung des einge-
sendeten Konspekts über die Kriegsfoderung
des Marktes Altheim, Landgerichts
Mauerkirchen, von den Jahren 1805 und
1806, welcher eine von der KreisRech-
nungsreviston nach Abstrich von 3033 fl.
53 kr. moderirte Summe von 5048fl. gkr.
darstellt, wovon sich 655 fl. 48 kr. zur all-
gemeinen Konkurrenz, und 4302 fl. 20 kr.
zur örtlichen Umlage eignen, gezeigt hat,
daß unter lezterer Summe der Betrag von
312 fl. als Entschädigung für geplünderte
(3“)