Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

425 
Regiern 
Koͤniglich- 
Baierisches 426 
ngsblatt. 
  
XXIII. Stück. München, Samstag den 10. Juni 1815. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die bei der königlichen Porzellan Manufaktur 
angestellten Künstler und Arbeiter betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Wr# haben Uns veranlaßt gefunden, hin- 
sichtlich des Engagements und der Entlassung 
der bei Unserer Porzellan Manufaktur ange: 
stellten Künstler und Arbeiter folgende polizei- 
liche Maaßregel zu verfügen: 
1. Kein bei Unserer Porzellan Manufaktur 
angestellter Künstler und Arbeiter darf, 
wenn er seine Entlassung selbst nachge- 
suchet hat, bei irgend einer inländischen 
Porzellan, Faiance: oder Steingut- 
Fabrik vor einem Jahre a dato der 
Entlassung angenommen werden. Das- 
selbe wird auch Unsere Porzellan Manu- 
faktur gegen die inländischen Porzellan-, 
Faiancc; und Steingut Fabriken be- 
obachten. 
. Kein Arbeiter und Künstler, der bei 
Unserer Porzellan Manufaktur angestellt 
ist, darf ohne ein förmliches, von Un- 
serer Manufaktur Inspekzion unterzeich- 
H 
netes Attest seiner Entlassung einen Paß 
ins Ausland erhalten. 
Unsere General Direkzion der Porzellane 
Manufaktur, so wie auch insbesondere Un- 
sere General Kreiskommissariate haben sich 
hiernach auf das genaueste zu achten. 
München den 20. Mai 1815. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kbulglichen allerhochsten Befehl 
der General Sekretär 
G. von Geiger. 
  
Die in kaiserlich-bsterreichischen Diensten befind- 
lichen Würzburger und Aschaffenburger be- 
trefsend.) 
Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Aus Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In der am 3. Juni vorigen Jahres zu 
Paris zwischen den Bevollmächtigten Seiner 
Masestät des Königs von Baiern und Sei- 
ner Masjestät des Kaisers von Oesterreich 
abgeschlessenen, und von den beiden aller- 
höchsten Höfen ratifizicten Uebereinkunft, 
(27°)
	        
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