Full text : Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

gewicht  im  liberalen  Leter  gewann  indessen
schnell  die  nationalliberale  Partei,
die  freilich  auch  nicht  ohne  weiteres  als
ein  fertiges  Gebilde  auf  den  Plan  getreten
  war.  Auf  Grund  einer  Erklärung
von  21  Mitgliedern  der  Fortschrittspartei
und  des  einstigen  linken  Zentrums,  unter
Vorantritt  der  Herren  von  Hennig,  Twesten
und  von  Unruh,  bildete  sich  am  17.  November
1866  zunächst  die  „neue  Fraktion  der

nationalen  Partei“  und  erst  am
18.  Oktober  1867  wandelte  sie  sich  zur
nationalliberalen  Partei  um.  Sie

fand  im  Lande  sofort  bei  allen  denjenigen
Patrioten  Zustimmung,  die  sich  schon  früher
in  dem  sogenannten  „Nationalverein“
äusammengefunden  hatten,  in  jener  Vereinigung
  gemäßigt  freisinniger  Männer,
welche  wie  einst  die  „kleindentsche“  oder
Kaiserpartei  in  der  Frankfurter  National.
versammlung  für  eine  Einigung  aller
deutschen  Stämme  unter  Preußens  Führung
unter  Ausschluß  von  Österreich  hingearbeitet
hatten.  Siehatten  lebhafte  Kämpfe  gegen  den
„großdeutschen  Reformverein“  geführt,  der
besonders  in  Süddeutschland  viele  Anhänger
fand,  und  lösten  nun  ihre  bisherige  Vereinigung
  auf,  damit  die  nationalliberale  Partei
mit  ungeschwächten  Kräften  operieren  könne.

Die  Nationalliberalen  wurden  denn
auch,  geführt  von  Rudolf  von  Bennigsen,
Eduard  Lasker  und  Rudolf  Gneist,  bald
von  bestimmendem  Einfluß  auf  die  Gesetzgebung,
  zunächst  des  norddeutschen,  dann
des  deutschen  Bundesstaates.  Ihrem  Einfluß
  entstammt  das  neue,  vom  Geist  der
Milde  durchwehte  Reichsstrafgesetzbuch,  sodam
  die  neue  Gewerbeordnung  vom
Jahre  1870,  welche  die  schrankenlose  Gewerbefreiheit
  begründete  und  auch  den
Arbeitern  die  Koalitionsfreiheit  bescherte.
Auf  ihre  Tätigkeit  ist  überhaupt  die  ganze
große  Fülle  der  freiheitlichen  Reformgesetze,
  vor  allem  die  Kreis-,  Provinzial,

Synodalordnung  zurückzuführen,  welche
in  der  Zeit  von  1875  in
Preußen  ins  Leben  traten.  Sie  sind

ferner  im  Reichstag  die  Väter  der  Gesetze
über  die  unbeschränkte  Willensfreiheit
  für  die  einzelnen  Staatsbürger
  zur  freien  Entfaltung  ihrer
menschlichen  Gaben  gewesen,  die  Anwälte
  des  freien  Spiels  der  Kräfte  im
wirtschaftlichen  Leben,  des  großen  Wetlkampfs
  aller  mit  allen  inn  den  wirtschaftlichen
  Erfolg,  der  unter  dem  Leitwort:
„Laissez  laire  et  laissez  aller““)  vor  sich

nachen,  rn  läheb  fähr  eb  läheßsalleh:  Laßt

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Sie  traten  mit  anderen  Worten
offen  für  den  Grundsatz  ein:  „Lasset  die
Dinge  gehen  wie  sie  wollen:  der  freie
Mensch  wird  aus  seinen  Erfahrungen  schon
die  rechten  Wege  zu  finden  wissen;  die
Kraft,  welche  lebensfähig  ist,  wird  doch
bestehen  und  die  Kraft,  welche  den  Wettkampf
  nicht  aufnehmen  kann,  ist  als  unlebensfähig
  wert  unterzugehen.“  Man
nennt  diese  von  der  abstrakt-liberalen
Theorie  geborenen  Grundsätze  gemeinhin:

geht.

„Das  anchesterliche  Wirtschaftsprinzip“.
  In  der  Idee  ist  es  ja  auch

recht  schön,  in  der  Lebenspraxis  ist  es
unserem  Volke  aber  sehr  verhängnisvoll  geworden;
  denn  nicht  jedermann  kann  den
ihm  in  den  Kämpfen  um  sein  Dasein
aufgedrängten  Wettlauf  mit  anderen  ohne
weiteres  bestehen.  Derjenige,  welcher  über
große  Reichtümer,  über  reiche  Geschäftskenntnisse,
  mächtige  Freunde  oder  guten
Kredit  verfügt,  kommt  ungleich  schneller
fort  als  der,  welcher  diese  Vorzüge  entbehrt.
  Es  hat  dann  auch  nicht  lange  gedauert,
  bis  das  Großkapital  die  schwache
Kapitalkraft  spielend  überwand  und  ungezählte
  Menschen,  die  auf  sich  selbst  angewiesen
  waren,  entweder  ganz  ruinierte
oder  doch  in  eine  drückende  Abhängigkeit
von  sich  brachte.  Die  Folge  war  eine
steigende  Unzufriedenheit  aller  wirtschaftlich
  schwachen  und  abhängigen
Volkskreise.  Diefelbe  steigerte  sich  bis
zur  Verzweiflung,  als  in  den  siebziger
Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  ein
industrieller  Betrieb  nach  dem  andern  stilltand,
  ein  Hochofen  nach  dem  andern  seine
Feuer  auslöschen  mußte.  Die  breiten  Volksmassen
  standen  ohne  Arbeit  da,  die  Mehrzahl
  der  Arbeitgeber  ohne  Verdienst.  Wer
nur  irgend  noch  einen  Notgroschen  eesaß.
schritt  zur  Auswanderung.  Im  Laufe
eines  Jahrzehnts  kehrten  gegen
2  Millionen  Menschen  dem  deutschen
Vaterlande  den  Rücken.  Die  Zurückbleibenden
  entäußerten  sich  mehr  und  mehr
auch  des  sittlichen  Kapitals  der  Nation.
Das  konnte  nicht  so  weiter  gehen.  Die
ernsten  Kreise  der  Nation  wurden  sich  bewußt,
  daß  sie  bei  der  Verfolgung  abstraktliberaler
  Grundsätze  in  der  Staatspraxis
auf  unhaltbare  Wege  geraten  waren.  Sie
wurden  sich  wieder  wie  in  den  Zeiten  des
christlichen  Staates  während  des  Mittelalters
  ihrer  Verpflichtungen  gegen  die
minderbegüterten  und  wirtschaftlich  abhängigen
  Volkskreise  bewußt.  Dieselben
konnten  die  ihnen  als  Kehrseite  der
großen  freiheitlichen  Befugnisse  ausge-