gewicht im liberalen Leter gewann indessen
schnell die nationalliberale Partei,
die freilich auch nicht ohne weiteres als
ein fertiges Gebilde auf den Plan getreten
war. Auf Grund einer Erklärung
von 21 Mitgliedern der Fortschrittspartei
und des einstigen linken Zentrums, unter
Vorantritt der Herren von Hennig, Twesten
und von Unruh, bildete sich am 17. November
1866 zunächst die „neue Fraktion der
nationalen Partei“ und erst am
18. Oktober 1867 wandelte sie sich zur
nationalliberalen Partei um. Sie
fand im Lande sofort bei allen denjenigen
Patrioten Zustimmung, die sich schon früher
in dem sogenannten „Nationalverein“
äusammengefunden hatten, in jener Vereinigung
gemäßigt freisinniger Männer,
welche wie einst die „kleindentsche“ oder
Kaiserpartei in der Frankfurter National.
versammlung für eine Einigung aller
deutschen Stämme unter Preußens Führung
unter Ausschluß von Österreich hingearbeitet
hatten. Siehatten lebhafte Kämpfe gegen den
„großdeutschen Reformverein“ geführt, der
besonders in Süddeutschland viele Anhänger
fand, und lösten nun ihre bisherige Vereinigung
auf, damit die nationalliberale Partei
mit ungeschwächten Kräften operieren könne.
Die Nationalliberalen wurden denn
auch, geführt von Rudolf von Bennigsen,
Eduard Lasker und Rudolf Gneist, bald
von bestimmendem Einfluß auf die Gesetzgebung,
zunächst des norddeutschen, dann
des deutschen Bundesstaates. Ihrem Einfluß
entstammt das neue, vom Geist der
Milde durchwehte Reichsstrafgesetzbuch, sodam
die neue Gewerbeordnung vom
Jahre 1870, welche die schrankenlose Gewerbefreiheit
begründete und auch den
Arbeitern die Koalitionsfreiheit bescherte.
Auf ihre Tätigkeit ist überhaupt die ganze
große Fülle der freiheitlichen Reformgesetze,
vor allem die Kreis-, Provinzial,
Synodalordnung zurückzuführen, welche
in der Zeit von 1875 in
Preußen ins Leben traten. Sie sind
ferner im Reichstag die Väter der Gesetze
über die unbeschränkte Willensfreiheit
für die einzelnen Staatsbürger
zur freien Entfaltung ihrer
menschlichen Gaben gewesen, die Anwälte
des freien Spiels der Kräfte im
wirtschaftlichen Leben, des großen Wetlkampfs
aller mit allen inn den wirtschaftlichen
Erfolg, der unter dem Leitwort:
„Laissez laire et laissez aller““) vor sich
nachen, rn läheb fähr eb läheßsalleh: Laßt
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Sie traten mit anderen Worten
offen für den Grundsatz ein: „Lasset die
Dinge gehen wie sie wollen: der freie
Mensch wird aus seinen Erfahrungen schon
die rechten Wege zu finden wissen; die
Kraft, welche lebensfähig ist, wird doch
bestehen und die Kraft, welche den Wettkampf
nicht aufnehmen kann, ist als unlebensfähig
wert unterzugehen.“ Man
nennt diese von der abstrakt-liberalen
Theorie geborenen Grundsätze gemeinhin:
geht.
„Das anchesterliche Wirtschaftsprinzip“.
In der Idee ist es ja auch
recht schön, in der Lebenspraxis ist es
unserem Volke aber sehr verhängnisvoll geworden;
denn nicht jedermann kann den
ihm in den Kämpfen um sein Dasein
aufgedrängten Wettlauf mit anderen ohne
weiteres bestehen. Derjenige, welcher über
große Reichtümer, über reiche Geschäftskenntnisse,
mächtige Freunde oder guten
Kredit verfügt, kommt ungleich schneller
fort als der, welcher diese Vorzüge entbehrt.
Es hat dann auch nicht lange gedauert,
bis das Großkapital die schwache
Kapitalkraft spielend überwand und ungezählte
Menschen, die auf sich selbst angewiesen
waren, entweder ganz ruinierte
oder doch in eine drückende Abhängigkeit
von sich brachte. Die Folge war eine
steigende Unzufriedenheit aller wirtschaftlich
schwachen und abhängigen
Volkskreise. Diefelbe steigerte sich bis
zur Verzweiflung, als in den siebziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts ein
industrieller Betrieb nach dem andern stilltand,
ein Hochofen nach dem andern seine
Feuer auslöschen mußte. Die breiten Volksmassen
standen ohne Arbeit da, die Mehrzahl
der Arbeitgeber ohne Verdienst. Wer
nur irgend noch einen Notgroschen eesaß.
schritt zur Auswanderung. Im Laufe
eines Jahrzehnts kehrten gegen
2 Millionen Menschen dem deutschen
Vaterlande den Rücken. Die Zurückbleibenden
entäußerten sich mehr und mehr
auch des sittlichen Kapitals der Nation.
Das konnte nicht so weiter gehen. Die
ernsten Kreise der Nation wurden sich bewußt,
daß sie bei der Verfolgung abstraktliberaler
Grundsätze in der Staatspraxis
auf unhaltbare Wege geraten waren. Sie
wurden sich wieder wie in den Zeiten des
christlichen Staates während des Mittelalters
ihrer Verpflichtungen gegen die
minderbegüterten und wirtschaftlich abhängigen
Volkskreise bewußt. Dieselben
konnten die ihnen als Kehrseite der
großen freiheitlichen Befugnisse ausge-