Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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stifteten Gottesdienste zu 187 fl. 31 kr. Die 
ständigen Lasten, einschlüßig des Hilfsprie- 
sters, belaufen sich jährlich auf S#12 fl. 15kr. 
und die Bevölkerung auf 034 Seelen. 
Die Pfarrgebäude zu Kemnath befin: 
den sich im guten, die Oekonomie-Gebaude 
zu Nenaigen aber im baufälligen Zu- 
stande. 
Im Ober Donaukreise. 
5) Die Pfarrel Waldstetten. 
Durch den am 32. Juli l. J. erfolgten 
Sterbfall des Pfarrers Nortner ist die 
Pfarrei Waldstetten erlediget worden. 
Diese Pfarrei liegt im Landgerichte 
Günzburg, in der Diözese Augsburg; mit 
Einschluß eines hiezu gehbrigen Hofes zählt 
sie 050 Seelen; es befindet sich zugleich ein 
Frühmeß-Beneßzium daselbst; die Einkünfte 
betragen gegen goo fl. 
Im IFsar kreise. 
6é) Das Hartnagllsche Benefizlum in Mün- 
chen. 
Durch den Tod des Driesters Ostler ist 
das Hartnaglische Benefizium an der 
lieben Frauen Pfarrkirche dahier erlediget. 
Die Stiftungsverbindlichkeit besteht in 
dem Lesen fünf heiliger Messen durch die 
Woche; dafür bezieht der Benefziat eine 
Rente von 463 fl. a? kr. aus Kapitalien. 
Alle dazu qualifizirten Bewerber und vor- 
züglich emeritirten Priester haben sich binnen 
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vier Wochen bei der vorgesezten königlichen 
Kreis Stelle zu melden. 
7) Die Pfarrel Engelsberg. 
Die Pfarrei Engelsberg, Landge- 
richts Troßburg, Dekanats Peterskirchen, 
ist durch den Tod des Pfarrers Jäger erle- 
diget. Sie hat ungefähr 7 Stunden im 
Umfange, und zählt r286 Seelen. Ein 
Theil der Pfarrei liegt im Landgerichte 
Mühldorf, und ein anderer Theil im Land= 
gerichte Neuötting, im Sakzachkreise. 
Sie hat vier Filialkirchen und ein Bes 
nefzium, und wird von einem Pfarrer 
und zwei, jetzt einem Hilfspriester pa- 
storirt. 
Im Pfarrbezirke ist nur eine Schule zu 
Engelsberg. Der approrimative Ren- 
ten-Betrag ist bei 4171 fl.; die Ausgaben, 
ohne jene auf Unterhalt der Hilfs-Geistlich- 
keit, circa 171 fl. 
  
(Das Ortsgerlcht zu Wolkenstein betreffend.) 
Seine königliche Majestär genehmigten, 
auf den Antrag des General Kommissariats 
des Mainkreises, dem großherzoglich-badischen 
geheimen Rathe Freiherrn von Seckendorf, 
zu Wolkenstein, im Landgerichte Pottenstein, 
ein Ortsgericht zu bilden, welches die Orte 
Wolkenstein und Thosmühle, Mo- 
gart und Morschreut, mit §5 ständigen 
Familien, begreifen wird. 
München den 20. August 1815. 
C(43“)
	        
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