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stifteten Gottesdienste zu 187 fl. 31 kr. Die
ständigen Lasten, einschlüßig des Hilfsprie-
sters, belaufen sich jährlich auf S#12 fl. 15kr.
und die Bevölkerung auf 034 Seelen.
Die Pfarrgebäude zu Kemnath befin:
den sich im guten, die Oekonomie-Gebaude
zu Nenaigen aber im baufälligen Zu-
stande.
Im Ober Donaukreise.
5) Die Pfarrel Waldstetten.
Durch den am 32. Juli l. J. erfolgten
Sterbfall des Pfarrers Nortner ist die
Pfarrei Waldstetten erlediget worden.
Diese Pfarrei liegt im Landgerichte
Günzburg, in der Diözese Augsburg; mit
Einschluß eines hiezu gehbrigen Hofes zählt
sie 050 Seelen; es befindet sich zugleich ein
Frühmeß-Beneßzium daselbst; die Einkünfte
betragen gegen goo fl.
Im IFsar kreise.
6é) Das Hartnagllsche Benefizlum in Mün-
chen.
Durch den Tod des Driesters Ostler ist
das Hartnaglische Benefizium an der
lieben Frauen Pfarrkirche dahier erlediget.
Die Stiftungsverbindlichkeit besteht in
dem Lesen fünf heiliger Messen durch die
Woche; dafür bezieht der Benefziat eine
Rente von 463 fl. a? kr. aus Kapitalien.
Alle dazu qualifizirten Bewerber und vor-
züglich emeritirten Priester haben sich binnen
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vier Wochen bei der vorgesezten königlichen
Kreis Stelle zu melden.
7) Die Pfarrel Engelsberg.
Die Pfarrei Engelsberg, Landge-
richts Troßburg, Dekanats Peterskirchen,
ist durch den Tod des Pfarrers Jäger erle-
diget. Sie hat ungefähr 7 Stunden im
Umfange, und zählt r286 Seelen. Ein
Theil der Pfarrei liegt im Landgerichte
Mühldorf, und ein anderer Theil im Land=
gerichte Neuötting, im Sakzachkreise.
Sie hat vier Filialkirchen und ein Bes
nefzium, und wird von einem Pfarrer
und zwei, jetzt einem Hilfspriester pa-
storirt.
Im Pfarrbezirke ist nur eine Schule zu
Engelsberg. Der approrimative Ren-
ten-Betrag ist bei 4171 fl.; die Ausgaben,
ohne jene auf Unterhalt der Hilfs-Geistlich-
keit, circa 171 fl.
(Das Ortsgerlcht zu Wolkenstein betreffend.)
Seine königliche Majestär genehmigten,
auf den Antrag des General Kommissariats
des Mainkreises, dem großherzoglich-badischen
geheimen Rathe Freiherrn von Seckendorf,
zu Wolkenstein, im Landgerichte Pottenstein,
ein Ortsgericht zu bilden, welches die Orte
Wolkenstein und Thosmühle, Mo-
gart und Morschreut, mit §5 ständigen
Familien, begreifen wird.
München den 20. August 1815.
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