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9) Chirurgische Pathologie und Therapie.
. Professor von Walther, nach eigenem
Entwurfe, täglich von 8— 0 Uhr.
10) Diätetik.
Professor Bertele, nach seinem Ver-
suche einer Lebens Erhaltungskunde, täglich
von 4— Uhr.
11) Ueber die #yphilitischen Krankheits Formen.
Professor von Walther, nach eigenem
Entwurfe.
12) Ueber Frauenzimmer Krankheiten.
Professor Feiler, nach Jarg, wöchent-
lich viermal, von 4— " Uhr.
13) Dharmazie mit pharmazeutischer Waaren-
Kunde.
Professor Bertele, nach Trommedorff,
täglich von 11 — 12 Uhr.
14) Chirurgische Operazions Instrumental= und
BandagenLehre.
Professor von Walther, nach Schreger
und Beernstein, täglich von 2 — 3 Uhr.
15) Geburtöhilfe.
Professor Feiler, nach Froriep, ws-
chentlich viermal, von 8— 0 Uhr.
Anmerk. Uebungen im Untersuchen werden von
demselben alle Mittwoche und Sonnabende um
5 Uhr angestellt.
16)) Gerichrliche Arzneikunde und medizinische
Polizei.
Professor von Leveling, nach Plenk
und eigener Anleitung, wöchentlich fünfmal,
von 7 — 8 Uhr.
17) Medizinischklinische Schule
hält Professor Röschlaub, von ro bis
11 Uhr, und liest in Verbindung mit der-
selben
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1) über die Institutiones prazeos clinico-
#iatricae;
2)) über Semiologie und Semiorik;
3) über besondere Pathologie und Therapie,
nach Selle, privatissime;
4) über einzelne wichtige Krankheiten, die
in der klinischen Anstalt vorkommen.
18) Das cchirurgische und Augenkranken Klinikum
hält Professor von Walther, täglich
von 9 — 10 Uhr.
19) Die geburtshilfliche Klinik
haͤlt Professor Feiler, in der Entbin-
dungsLehranstalt, nach den sich ereignenden
Faͤllen zu allen Stunden, außerdem aber
taͤglich um 11 Uhr.
20) Praktische Einleitung in die Physikats-=
Geschäfte
ertheilt Professor von Leveling, nach
eigener Anleitung.
Für den Unterricht im Zeichnen, Reicen,
Tanzen und Fechten sind zweckmäßige An-
stalten vorhanden.
Die Herren Professoren Sailer
und von Krüll haben, dem Allerhöchsten
Auftrage gemäß, das Geschäft übernom,
men, auf Verlangen der Eltern und Kura-
toren die Einnahmen und Ausgaben der
Studierenden, gegen ein Honorar von drei
Drozent für ihre untergeordnete Geschäfts-
führer, zu besorgen.