Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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9) Chirurgische Pathologie und Therapie. 
. Professor von Walther, nach eigenem 
Entwurfe, täglich von 8— 0 Uhr. 
10) Diätetik. 
Professor Bertele, nach seinem Ver- 
suche einer Lebens Erhaltungskunde, täglich 
von 4— Uhr. 
11) Ueber die #yphilitischen Krankheits Formen. 
Professor von Walther, nach eigenem 
Entwurfe. 
12) Ueber Frauenzimmer Krankheiten. 
Professor Feiler, nach Jarg, wöchent- 
lich viermal, von 4— " Uhr. 
13) Dharmazie mit pharmazeutischer Waaren- 
Kunde. 
Professor Bertele, nach Trommedorff, 
täglich von 11 — 12 Uhr. 
14) Chirurgische Operazions Instrumental= und 
BandagenLehre. 
Professor von Walther, nach Schreger 
und Beernstein, täglich von 2 — 3 Uhr. 
15) Geburtöhilfe. 
Professor Feiler, nach Froriep, ws- 
chentlich viermal, von 8— 0 Uhr. 
Anmerk. Uebungen im Untersuchen werden von 
demselben alle Mittwoche und Sonnabende um 
5 Uhr angestellt. 
16)) Gerichrliche Arzneikunde und medizinische 
Polizei. 
Professor von Leveling, nach Plenk 
und eigener Anleitung, wöchentlich fünfmal, 
von 7 — 8 Uhr. 
17) Medizinischklinische Schule 
hält Professor Röschlaub, von ro bis 
11 Uhr, und liest in Verbindung mit der- 
selben 
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1) über die Institutiones prazeos clinico- 
#iatricae; 
2)) über Semiologie und Semiorik; 
3) über besondere Pathologie und Therapie, 
nach Selle, privatissime; 
4) über einzelne wichtige Krankheiten, die 
in der klinischen Anstalt vorkommen. 
18) Das cchirurgische und Augenkranken Klinikum 
hält Professor von Walther, täglich 
von 9 — 10 Uhr. 
19) Die geburtshilfliche Klinik 
haͤlt Professor Feiler, in der Entbin- 
dungsLehranstalt, nach den sich ereignenden 
Faͤllen zu allen Stunden, außerdem aber 
taͤglich um 11 Uhr. 
20) Praktische Einleitung in die Physikats-= 
Geschäfte 
ertheilt Professor von Leveling, nach 
eigener Anleitung. 
Für den Unterricht im Zeichnen, Reicen, 
Tanzen und Fechten sind zweckmäßige An- 
stalten vorhanden. 
  
Die Herren Professoren Sailer 
und von Krüll haben, dem Allerhöchsten 
Auftrage gemäß, das Geschäft übernom, 
men, auf Verlangen der Eltern und Kura- 
toren die Einnahmen und Ausgaben der 
Studierenden, gegen ein Honorar von drei 
Drozent für ihre untergeordnete Geschäfts- 
führer, zu besorgen.
	        
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