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Im Rezatkreise.
3) Dle protestantische Pfarrei
heim.
Durch die Beförderung des Pfarrers
kampert auf die Pfarrei Binzwang, ist.
die Pfarrei Krautostheim, im Deka-
nate Windsheim, erlediget worden, deren
Ertrag in der vorliegenden noch nicht be-
glaubigten Fassion auf 478 fl. 582 kr. be-
rechnet ist.
Krautost-
Das Dlakonat Feuchtwang.
DOurch die Beförderung des zweiten
Diakons pöschel zu Feuchtwang, auf
die dortige erste Diakonatsstelle, ist die zwei-
te Diakonatsstelle daselbst erlediget worden,
deren Ertrag in der Fassion vom Jahr 1807
auf dob fl. 55 kr. berechnet wurde, wovon aber
diese Stelle bei der indessen erfolgten Puri-
fikazion der Stadepfarrei zu Feuchtwangen
ungefähr ##1 fl. 45 kr. jährlich verloren hat.
Im IFsarkreise.
5) Das Beneßizium zum helllgen Martin in
Kaudsberg.
Durch den Tod des Driesters Johann
Georg Suiter, Benefiziaten bei St. Mar-
tin zu Landsberg, ist dieses Benefizium er-
lediger.
Die Erträgnisse desselben bestehen in
240 fl. 30 kr.
Die Lasten berechnen sich auf 11„ :#
Sohin als jährliche reine
Einkünfte 2383- 243 -
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Die Obliegenheiten des Benefiziaten be-
stehen in Lesung von woͤchentlich sieben Obli-
gaten Messen.
Für den Bemefziaten ist eine rigene
Wohnung vorhanden.
6) Das Neumayr'sche Benefizlum zu Herr#s
gotctöruhe.
Durch den Tod des Beneftziaten Eustach
Weinmair, ist das Benefizium zu Herr-
gottsruh, Landgerichts Friedberg erle-
diget.
Die jährlichen Einkünfte dieses Bene-
fiziums bestehen in Kapitalozinsen von
ado fl., dann zur Ergänjung der Congrua
aus den Miechzinsen des ehemaligen Bene-
fiziaten Hauses zu Friedberg, oder im Falle
einer Veräußerung desselben, aus den Zin-
sen des Kapitals. Lasten sind nicht vor-
handen.
Dem Benefzziaten wird eine Wohnung
in dem Priesterhause zu Herrgottsruhe ange-
wiesen, von wo aus er die ihm obliegen-
den Verbindlichkeiten sowohl in Friedberg,
als in Herrgottsruh zu erfüllen hat.
Derselbe hat hienach wöchentlich 4 Stif-
tungs Messen zu lesen, am Sonntage eine
Stunde für die erwachsene Jngend Christen=
vehre zu haltem, und in der Wahlfahrts-
kirche an Festtagen mit Beichtsizen rc. aus-
zuhelfen.
Die zur beschwerlichern Landseelforge
nicht mehr geeigneten Priester können sich
um Verleihung dieses Benefiziums melden.