Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Im Rezatkreise. 
3) Dle protestantische Pfarrei 
heim. 
Durch die Beförderung des Pfarrers 
kampert auf die Pfarrei Binzwang, ist. 
die Pfarrei Krautostheim, im Deka- 
nate Windsheim, erlediget worden, deren 
Ertrag in der vorliegenden noch nicht be- 
glaubigten Fassion auf 478 fl. 582 kr. be- 
rechnet ist. 
Krautost- 
Das Dlakonat Feuchtwang. 
DOurch die Beförderung des zweiten 
Diakons pöschel zu Feuchtwang, auf 
die dortige erste Diakonatsstelle, ist die zwei- 
te Diakonatsstelle daselbst erlediget worden, 
deren Ertrag in der Fassion vom Jahr 1807 
auf dob fl. 55 kr. berechnet wurde, wovon aber 
diese Stelle bei der indessen erfolgten Puri- 
fikazion der Stadepfarrei zu Feuchtwangen 
ungefähr ##1 fl. 45 kr. jährlich verloren hat. 
Im IFsarkreise. 
5) Das Beneßizium zum helllgen Martin in 
Kaudsberg. 
Durch den Tod des Driesters Johann 
Georg Suiter, Benefiziaten bei St. Mar- 
tin zu Landsberg, ist dieses Benefizium er- 
lediger. 
Die Erträgnisse desselben bestehen in 
240 fl. 30 kr. 
Die Lasten berechnen sich auf 11„ :# 
Sohin als jährliche reine 
Einkünfte 2383- 243 - 
  
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Die Obliegenheiten des Benefiziaten be- 
stehen in Lesung von woͤchentlich sieben Obli- 
gaten Messen. 
Für den Bemefziaten ist eine rigene 
Wohnung vorhanden. 
6) Das Neumayr'sche Benefizlum zu Herr#s 
gotctöruhe. 
Durch den Tod des Beneftziaten Eustach 
Weinmair, ist das Benefizium zu Herr- 
gottsruh, Landgerichts Friedberg erle- 
diget. 
Die jährlichen Einkünfte dieses Bene- 
fiziums bestehen in Kapitalozinsen von 
ado fl., dann zur Ergänjung der Congrua 
aus den Miechzinsen des ehemaligen Bene- 
fiziaten Hauses zu Friedberg, oder im Falle 
einer Veräußerung desselben, aus den Zin- 
sen des Kapitals. Lasten sind nicht vor- 
handen. 
Dem Benefzziaten wird eine Wohnung 
in dem Priesterhause zu Herrgottsruhe ange- 
wiesen, von wo aus er die ihm obliegen- 
den Verbindlichkeiten sowohl in Friedberg, 
als in Herrgottsruh zu erfüllen hat. 
Derselbe hat hienach wöchentlich 4 Stif- 
tungs Messen zu lesen, am Sonntage eine 
Stunde für die erwachsene Jngend Christen= 
vehre zu haltem, und in der Wahlfahrts- 
kirche an Festtagen mit Beichtsizen rc. aus- 
zuhelfen. 
Die zur beschwerlichern Landseelforge 
nicht mehr geeigneten Priester können sich 
um Verleihung dieses Benefiziums melden.
	        
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