Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Polizeibehoͤrde vorgesezten General Kommis- 
sariate macht, gebuͤhrt. 
4) Jeder Ortsvorstand, welcher, ohne 
hiezu durch einen schriftlichen, in dem Trans- 
portvorweise enthaltenen Aufstrag einer Po- 
lizeibehörde hiezu authorisirt zu seyn, eine 
Vorspann stellr, unterliegt einer Strafe von 
fl.; wovon die elne Hälste dem Anzjeiger 
bei der einschlägtgen Polizeibehörde, die 
andere Hälfte der Armenkasse des Orts gehöre. 
§) Gendarmen, Gerichtsdiener und ih- 
tre Knechte, welche unbefugt Vorspann zum 
Behufe der ihnen übertragenen Transporte 
sodern, und solche mit Umgehung der Por- 
lizeibehörde zu erhalten suchen, oder sich bei 
dem Transporte der Vorspann für ihre 
Person bedienen, sollen nach aller Strenge 
der Dieziplinar Gesetzee bestraft werden, und 
die Polizeibehörden haben den dießfälligen 
Erzessen fleißig nachzuspüren, und solche, was 
die Gendarmen betrifft, nicht allein den 
nächstgelegenen Offizieren zur Kenntniß zu 
bringen, sondern solche auch in ihren Mos- 
natsberichten an ihre vorgesetzten General 
Kommissariate anzuführen. 
Die königlichen General Kommissariate 
selbst werden übrigens wegen genauer Be- 
folgung dieser Anordnungen verantwortlich 
erklärt. 
München den 1. Februar 1815. 
Graf von Moncgelas. 
Durch den Minister 
der General Sekretär 
G. von Geiger. 
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Das Wehlverhalten des Bürger Militärs der 
Stadt Bamberg betreffend.) 
Das gute und patriotische Betragen der 
Bürger und Nazionalgarde III. Klasse in 
der königlichen Hauptstadt Bamberg, die 
neuerlich im lehten Kriege gegebenen Bewei- 
se ihrer Treue und Anhüänglichkeit, ihr zur 
Aufrechthaltung der innern Ruhe und Si- 
cherheit unter den Befehlen ihres würdigen 
Obersten Johann Baptist Reindel, der 
sich durch besondern Diensteifer als interimi- 
stischer Stadtkommandante von Bamberg in 
den kritischen Zeitpunkte des letzten Dritt- 
theils des Jahrs 1813. vorzüglich ausge- 
zeichnet hat, gut besorgter Garnisonsdienst, 
und andere ihren Muth bezeichnende Hand'- 
lungen haben Seiner königlichen Majestär zum 
allerhöchsten Wohlgefallen gereiche. Aller- 
höchstselbe geruhten daher, dem königlichen 
General Kommissariate des Mainkreises auf- 
zutragen, dem genannten Oberst Rein- 
del, dem Offizierkorps und der gesamm- 
ten Nazionalgarde III. Klasse der Seadt 
Bamberg diese allerhöchste Zufriedenheit zu 
eröffnen, und durch das Regierungoblatt zur 
allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
München den 10. Jäuner 1375. 
  
Pfarreien und Bene fizien 
Erledigungen. 
Im Mainkreise: 
1. Die Pfarrei Neunkirchen. 
Durch die Versezung des Pfarrers Baum- 
gärtner von Neunkirchen auf die Pfarrei
	        
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