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Polizeibehoͤrde vorgesezten General Kommis-
sariate macht, gebuͤhrt.
4) Jeder Ortsvorstand, welcher, ohne
hiezu durch einen schriftlichen, in dem Trans-
portvorweise enthaltenen Aufstrag einer Po-
lizeibehörde hiezu authorisirt zu seyn, eine
Vorspann stellr, unterliegt einer Strafe von
fl.; wovon die elne Hälste dem Anzjeiger
bei der einschlägtgen Polizeibehörde, die
andere Hälfte der Armenkasse des Orts gehöre.
§) Gendarmen, Gerichtsdiener und ih-
tre Knechte, welche unbefugt Vorspann zum
Behufe der ihnen übertragenen Transporte
sodern, und solche mit Umgehung der Por-
lizeibehörde zu erhalten suchen, oder sich bei
dem Transporte der Vorspann für ihre
Person bedienen, sollen nach aller Strenge
der Dieziplinar Gesetzee bestraft werden, und
die Polizeibehörden haben den dießfälligen
Erzessen fleißig nachzuspüren, und solche, was
die Gendarmen betrifft, nicht allein den
nächstgelegenen Offizieren zur Kenntniß zu
bringen, sondern solche auch in ihren Mos-
natsberichten an ihre vorgesetzten General
Kommissariate anzuführen.
Die königlichen General Kommissariate
selbst werden übrigens wegen genauer Be-
folgung dieser Anordnungen verantwortlich
erklärt.
München den 1. Februar 1815.
Graf von Moncgelas.
Durch den Minister
der General Sekretär
G. von Geiger.
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Das Wehlverhalten des Bürger Militärs der
Stadt Bamberg betreffend.)
Das gute und patriotische Betragen der
Bürger und Nazionalgarde III. Klasse in
der königlichen Hauptstadt Bamberg, die
neuerlich im lehten Kriege gegebenen Bewei-
se ihrer Treue und Anhüänglichkeit, ihr zur
Aufrechthaltung der innern Ruhe und Si-
cherheit unter den Befehlen ihres würdigen
Obersten Johann Baptist Reindel, der
sich durch besondern Diensteifer als interimi-
stischer Stadtkommandante von Bamberg in
den kritischen Zeitpunkte des letzten Dritt-
theils des Jahrs 1813. vorzüglich ausge-
zeichnet hat, gut besorgter Garnisonsdienst,
und andere ihren Muth bezeichnende Hand'-
lungen haben Seiner königlichen Majestär zum
allerhöchsten Wohlgefallen gereiche. Aller-
höchstselbe geruhten daher, dem königlichen
General Kommissariate des Mainkreises auf-
zutragen, dem genannten Oberst Rein-
del, dem Offizierkorps und der gesamm-
ten Nazionalgarde III. Klasse der Seadt
Bamberg diese allerhöchste Zufriedenheit zu
eröffnen, und durch das Regierungoblatt zur
allgemeinen Kenntniß zu bringen.
München den 10. Jäuner 1375.
Pfarreien und Bene fizien
Erledigungen.
Im Mainkreise:
1. Die Pfarrei Neunkirchen.
Durch die Versezung des Pfarrers Baum-
gärtner von Neunkirchen auf die Pfarrei