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Nur siegelmaͤssige Personen, oder solche,
welche ihnen gleich zu achten sind, sol-
len berechtiget seyn, ihre Angelegenhei-
ten der Polizei Behörde in schriftlichen
Vorstellungen vorzutragen.
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2. Bei G zess sollen
iusbesondere die Bewerber ihr Verlan-
gen mit den noͤthigen schriftlichen Zeug-
nissen unterstuͤzt, sogleich persoͤnlich der
Unterbehoͤrde zum Protokoll anzeigen,
und die Interessenten sollen von bersel-
ben in gleicher Art (mit Ausnahme der
Siegelmaͤssigen) persoͤnlich zum Pro-
tokoll vernommen; schriftliche Vorstel-
lungen aber dabei in erster Instanz nicht
gestattet werden.
Bei Zuͤnften sind nur die Zunft Vorsteher
nöthigenfalls nach vorheriger Rücksprache
derselben mit den Zunftgliedern, und bei
sonstigen mehreren Betheiligten, wenn sie
ein Konsortium bilden, bloß deren Be-
vollmächtigte zum Protokoll zu ver-
nehmen.
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3. Gesuche, welche bei der, der Lokal oder Die
strikts Holizei Stelle vorgesezten Oberbe=
hörde, oder bei der allerhöchsten Stelle
anzubringen sind, müssen jedoch, wie
bisher durch förmliche, bei unsiegelmäs-
sigen Personen durch rezlpirte Advoka-
ten verfahte Vorstellungen vorgetragen
werden.
Die sämtlichen General Kreis= und Lo-
kal Kommissariate haben über die Beobach-
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tung vorstehender Verordnung gehörig zu
wachen, und die dawider handelnden Beam-
ten und Advokaten mit Ordnungs Strafen
zurecht zu weisen.
München den 16. Februar 1315.
Aus
Seiner Majestit des Königs Spezial Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl
der General = Sekretäe
§. von Kobell.
(Die Kriminal eschäfte der Stadtgerichte im
IV. Quartal, als auch im ganzen Jahre 1814.)
Ministerium der Justiz.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
In folgenden Tabellen wird die Gene-
ralUebersicht der von sämtlichen Stadtge-
richten im IV. Quartal 1874. geleisteren
Kriminal Arbeiten, und eine summarische
Uebersicht aller bei den genannten Behör-
den im Jahre 1814. geführten Keiminal=
Untersuchungen zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
München den 15. Febr. 1815.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General-Sekretaͤr
von Nemmer.