Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

169 
Regieru 
Königlich-Baierisches 
170 
ngsblatt. 
  
X Stück. München, Mittwoch den 15. Maͤrz 1815. 
  
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Einführung des neuen protestantischen Ge- 
sangbaches.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem das, unterm 26. Dezember 1810 
von Uns angeordnete Gesangbuch für die 
protestantische Gesammtgemeinde Unseres 
Reichs nunmehr im Drucke erschienen, und 
eine hinreichende Anzahl Exemplarien in die 
betreffenden Kreise versendet worden ist; so 
verordnen Wir nach Antrag Unsers Gene- 
ral Konsistoriums in Beziehung auf jene 
Entschliessung wie folgt: 
1) Das neue protestantische Gesangbuch 
ist von Ostern dieses Jahres sogleich ein: 
zuführen 
a) in Gegenden, woddie bisherigen Ge- 
sangbücher entweder vergriffen, oder 
ganz veraltet sind, wie z. B. in meh- 
rern Gemeinden des Mainkreises, so 
daß, sobald eine hinreichende Anzahl 
der neuen Bücher in der Gemeinde ab- 
gesezt sind, keine Rücksicht mehr auf 
das alte Gesangbuch zu nehmen ist; 
b) in allen Schulen in der Art, daß 
den Schulkindern, welche Gesangbü- 
cher bedürfen, nur der Ankauf dieses 
neuen Gesangbuches gestattet, und aus 
diesem vorzugsweise die unbekannten und 
neuen Lieder bei dem Unterrichte aus- 
gewähle und benüze werden sollen. 
2) In allen übrigen Gemeinden ist das 
neue Gesangbuch auf Ostern 1816 dergestalt 
einzuführen, daß die Geistlichen noch 3— 
4 Jahre lang, so viel es thunlich ist, in 
der Auswahl der Gesänge auf das bisher 
übliche Gesangbuch Rücksicht nehmen, und 
solche Lieder zu dem Gottesdienste auszeich- 
nen sollen, welche in beiden enthalten sind. 
3) Um die Einführung des neuen Ger 
sangbuches so viel wie möglich zu befördern, 
soll dasselbe hauptsächlich zu den gewöhn- 
lichen Schul Pränien ausgewählt werden; 
und wo der Zustand der Kirchen Aerarien, 
und der Klingelbeutel Einnahme es gestat- 
tet, ist aus diesen in jeder Gemeinde eine 
verhältnißmäássige Anzahl Exemplarien des 
Gesangbuches anzukaufen, und an dürftige 
Schulkinder und arme Familien zu verthei- 
len. 
(u:)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.