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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 17. April 1816.
Allgemeine Verordnung.
(Freizügigkeit mit dem Großherzogthume Sachsen.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Wi sind mit Seiner koͤniglichen Hoheit
dem Großherzoge von Sachsen zum Beßten
der beiderseitigen Unterthanen uͤber eine wech-
selseitige Freizuͤgigkeit zwischen den beidersei-
tigen Staaten, so wie solche im Jahre 1812
zwischen Unsern und den herzoglich Sachsen
Gotha und Altenburgischen Staaten beschlos-
sen, und durch das Regierungsblart vom
Jahre 1872. Stück LXX. Seite 2080. be
kanne gemacht worden ist, übereingekommen,
und weisen hiedurch Unfere sämtlichen Ge,
neral: Kreis= und bokal Kommissariate, dann
übrigen Behörden an, sich darnach auf das
genaueste zu achten. .
Muͤnchen den 7. April 1816.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General Sekreiár
v. Baumüller,
Bekanntmachungen.
Orbdnung
der
Vorlesungen an der königlichen Universstät zu
Würzburg für das Sommer Semester 1816,.
Die Vorlesungen werden am 22. April ihren
Anfang nehmen.
I. Allgemeine Wissenschaften.
A. Eigenelich philosophische
Wissenschaften.
1. Allgemeine Encyklopädie und Me-
thodologie des akademischen Stu-
diums überhaupt.
Professor Metz, nach eigenem Entwurfe,
wöchentlich einmal, in einer noch zu bestim-
menden Stunde.
2. Philosophie.
a) Natur= (theoretische) Philosophie.
Anthropologle.
6) Loglk.
Derselbe, jene nach seinem Grundrisse
der Anthropologie in pragmatisch pfochologi-
scher Hinsscht. (Würzburg bei Nitribitt 814)
diese nach seinem Handbuche der bogik., beide
wöchentlich fünfmal in noch zu bestimmenden
Stunden.
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