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Pfarreien und Beneficien
Erledigungen.
Im Mainkreise:
1) Die Pfarrei Kupferberg.
Durch die Versezung des Pfarrers Frick
auf die Pfarrei Gösweinstein, wurde die
Pfarrei Kupferberg im dandgerichte
Kulmbach und dem Dekanate Stadtsteinach
erlediget. Diese Pfarrei hat kein Filial,
kein Hilfspriester ist bei derselben augestelle;
die Seelenzahl der Pfarrei in dem Orte Ku-
pferberg und sieben eingepfarrten Ortschaf-
ten, beldufst sich auf 556. Der Ertrag der
Pfarrei berechnet sich in Geld und Natu-
ralien auf 1184 fl. 5# kr. Die Lasten be-
tragen jährlich 59 fl. 2 kr.
2) Die SyndiakonsStelle zu Münchberg.
Durch den Tod des Sondiakons Ru-
dolph zu Muͤnchberg, ist dessen Stelle,
deren Ertrag nach der lezten Angabe in
488 fl. 831 kr. bestehr, erlediget worden.
Im Illerkreise.
3) Die Pfarrei Unterroth.
Durch den am 22. April l. J. erfolgten
Tod des Priesters Kaver Wittwer, ist die
farrei Unterroth erledigt worden. Sie
liegt im Bisthume Augsburg, Dekanate
Oberroth, Landgerichts Illertissen, und dem
Stistungs Administrations Bezirke Memmin=
gen, enthält 326 Seelen im Pfarrdorfe
und dem dazu gehörigen, eine Stunde weit
entfernten Filiale Ritzisried, und erträgt
beildufig r223 fl. 10 kr.
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naͤmlich:
a) vom Widdum . . 300 fl. — kr.
b) von Zehenten, Gülten 2c. ööoo 40
Pc von der Kompetenz 270 30
d) von der Stole . 43-— -
Dagegen muß er auf seine Kosten einen
Hilfspriester halten.
4) Die Kaplanei MariaThann.
Durch das am 25. April l. J. erfolgte
Ableben des Priesters Dionis Gasser, ist
das Benesicium zu Maria Thaun erle-
diget worden. Dasselbe liegt im Bisthume
Konstanz, Landgerichts= und Stiftungs Ad-
ministrations Bezirke Lindau. Mit dieser
Pfründe ist die vollständige Seelsorge ver-
bunden, und ein jeweiliger Beneficiat ver-
pflichtet:
a) woͤchentlich zwei Messen fuͤr die Stif-
ter, und
b) am Samstag Messe zu lesen und
Beichte zu hoͤren;
c) am Sonntag die Frühmeß zu halten;
endlich:
d) monatlich zweimal zu predigen;
Te#) Kranke zu besuchen, Christenlehre zu
halten, und dem Schulbesuche sich zu
widmen.
Das gänzliche jährliche Einkommen be-
steht, nebst dem zum Beneficium gehöri-
gen eigenen Wohnhaus und Garten in
390 fl. 4 kr.