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hiernach, daß Jedermann binnen des eben
gesezten Zeitraums sich enthalten soll, ohne
des Erfinders Einwilligung, die erwähnten
geschlossenen ringförmigen Federn, unter
welcher Form es sehn möge, im Großen
oder im Kleinen, einzeln oder an Fuhrwer-
ken, in Unserm Königreiche zu verfertigen,
nachzumachen und zu verkaufen, bei Ver-
meidung einer Geldbuße von hundert Du-
katen, halb für Unser königliches Aerar,
halb für den Besizer dieses Privilegiums;
Alles dieses jedoch unbeschader den allen-
fallsigen Rechten Dritter, und insbesendere
derjenigen, welche sich als frühere Erfinder
ausweisen könnten, oder die Erfindung selbst
wesenrlich verbessern würden.
Gegeben in Unserer Haupt: und Resi-
denzstadt Muͤnchen den 25. Mai 1816.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der Genctal Sekretär
F. v. Kobell.
Herrschafts= und Ortsgerichte.
Seine königliche Majestät genehmigten
auf den Antrag der einschlägigen General-
Kreis Kommissariate die Büog solgender
Ortsgerichte:
Im Rezatkreise
( Oittgericht Hauhofen.)
Die minderjaͤhrigen Karl und Ludwig
Winkler von Mohrenfels bilden das
geschlossene Patrimonialgericht Hanhofen
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mit den Orten Hanhofen und Zeckern,
worin l00 siändige Familien sich befinden
in ein Ortsgericht, Landgerichts Herzogen-
aurach, wobei die vorschrifemäßige Vertre-
tung der minderjsährigen Gutsbesizer zu
beobachten ist.
tünchen den 17. Mai 1816.
Im Regenkreise:
Ortsgericht Baierdach.)
(Nachtrag zur Ausschreibung des Ortsgerichts
zu Langenhettenbach, des Freiherrn
von Gumppenberg, im VII. Stücke
Seite 100 der Reglerungsblattes l. J.)
Bei dem Allodialgute Baierbach:
welchec Ortsgericht in dem dermaligen ge-
schlossenen Patrimontalgerichte mit den Or-
ten Baierbach, dann den Einzelnhöfen
Ganselmaier, Sand und Gilisen,
aus 67 gerichtsgesessenen Familien besiehen
wird.
München den 20. Februar 1816.
Im Ober Donaukreise:
(Ortsgericht Straß.)
Die Witewe von Silbermann bilder,
gegen Aufstellung ihres Sohnes Joseph von
Silbermann als Lehenträgers, das bis-
her allodiale Patrimonialgericht Straß,
mittelst Verwendung der zu den rehen Kalm-
reuth und Oggeromühle gehörigen Ge-
richtesassen auf folgende Weise ein mann-
lehenbares Ortsgericht. Dasselbe wird die
Orte Straß, Moos und Bieding #amt
der Laugwiedmößhle, dann 56 ständige
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