Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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hiernach, daß Jedermann binnen des eben 
gesezten Zeitraums sich enthalten soll, ohne 
des Erfinders Einwilligung, die erwähnten 
geschlossenen ringförmigen Federn, unter 
welcher Form es sehn möge, im Großen 
oder im Kleinen, einzeln oder an Fuhrwer- 
ken, in Unserm Königreiche zu verfertigen, 
nachzumachen und zu verkaufen, bei Ver- 
meidung einer Geldbuße von hundert Du- 
katen, halb für Unser königliches Aerar, 
halb für den Besizer dieses Privilegiums; 
Alles dieses jedoch unbeschader den allen- 
fallsigen Rechten Dritter, und insbesendere 
derjenigen, welche sich als frühere Erfinder 
ausweisen könnten, oder die Erfindung selbst 
wesenrlich verbessern würden. 
Gegeben in Unserer Haupt: und Resi- 
denzstadt Muͤnchen den 25. Mai 1816. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der Genctal Sekretär 
F. v. Kobell. 
  
Herrschafts= und Ortsgerichte. 
Seine königliche Majestät genehmigten 
auf den Antrag der einschlägigen General- 
Kreis Kommissariate die Büog solgender 
Ortsgerichte: 
Im Rezatkreise 
( Oittgericht Hauhofen.) 
Die minderjaͤhrigen Karl und Ludwig 
Winkler von Mohrenfels bilden das 
geschlossene Patrimonialgericht Hanhofen 
.— —— — 
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mit den Orten Hanhofen und Zeckern, 
worin l00 siändige Familien sich befinden 
in ein Ortsgericht, Landgerichts Herzogen- 
aurach, wobei die vorschrifemäßige Vertre- 
tung der minderjsährigen Gutsbesizer zu 
beobachten ist. 
tünchen den 17. Mai 1816. 
Im Regenkreise: 
Ortsgericht Baierdach.) 
(Nachtrag zur Ausschreibung des Ortsgerichts 
zu Langenhettenbach, des Freiherrn 
von Gumppenberg, im VII. Stücke 
Seite 100 der Reglerungsblattes l. J.) 
Bei dem Allodialgute Baierbach: 
welchec Ortsgericht in dem dermaligen ge- 
schlossenen Patrimontalgerichte mit den Or- 
ten Baierbach, dann den Einzelnhöfen 
Ganselmaier, Sand und Gilisen, 
aus 67 gerichtsgesessenen Familien besiehen 
wird. 
München den 20. Februar 1816. 
Im Ober Donaukreise: 
(Ortsgericht Straß.) 
Die Witewe von Silbermann bilder, 
gegen Aufstellung ihres Sohnes Joseph von 
Silbermann als Lehenträgers, das bis- 
her allodiale Patrimonialgericht Straß, 
mittelst Verwendung der zu den rehen Kalm- 
reuth und Oggeromühle gehörigen Ge- 
richtesassen auf folgende Weise ein mann- 
lehenbares Ortsgericht. Dasselbe wird die 
Orte Straß, Moos und Bieding #amt 
der Laugwiedmößhle, dann 56 ständige 
(23“)
	        
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