Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

Anzeige. 
—o0c— 
Von#g allerhöchster Eneschließung vom §. März 1816 hat die unter- 
zeichnete Redaktion die Versendung des Döllingerischen Repertoriums 
übernommen; wohin sich nunmehr bei allen desfallsigen Bestellungen in 
frankirten Briefen zu wenden ist. 
Hiebei wird zugleich bekannt gemacht, daß nach der Anzeige des 
Herausgebers die Fortsezung dieses Repertoriums, und zwar die Bände 
über 
Polizei-Verordnungen 
noch in diesem Monate, über 
Finanz-Verordnungen, 
so wie über die 
Justiz-Verordnungen · 
in ganz kurzen Zwischenraͤumen folgen und versendet werden sollen. 
Die Sammlungen der Verordnungen von den vorbemerkten Faͤchern 
werden auch in einzelnen Baͤnden um den schon bekannten Preis, der Band 
auf Druckpapier zu 2 fl., auf Schreibpapier zu 3 fl., abgegeben. 
München, den 1. Juli 1816. 
Die königl. Redaktion des allgemeinen 
Regierungsblattes.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.