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Verspaͤtete Gesuche und Berichte dieser
Art, welche sücht wenigstens vierzehn Tage
vor dem Anfange der Konkurs prüfung bei
Unsern oben benannten Ministerien zur Ent-
scheidung vorgelegt sind, sollen ohne Berück-
sichtigung gelassen werden, und den Kreis-
stellen alle eventuellen btsher in mehrern Fällen
unter Anhoffung nachfolgender Dispensation
bewilligten Zulassungen zur allgemeinen Pruͤ-
fung gaͤnzlich untersagt seyn.
München den 16. Juli 1816.
Jus Seiner Masjestät des Königs Special“
Vollmache,
Gr. v. Monegelas. Gr. MRelgersberg.
Auf kiniglichen allerhöchsten Befehl
der General Sekretär
F. von Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Erneuerung des zwischen Baiern und dem
Grohherzogthume Hessen bestehenden Freizü-
Jigkeits Vertrages betreffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Durch die in den lezten Jahren und noch
gang neuerlich eingetretenen Territorlal Verän-
derungen, welche Unsere Staaten, nach der-
selben gegenwärtigem Umfange, in mehrfache
nachbarliche Berührung mit dem großherzoge
lich hessischen Gebiete gebracht haben, finden
Wir zur Erleichterung des gegenseitigen Ver-
kehrs Uns bewogen, nach dem zu Unserer
Kenntniß gebrachten Wunsche der großherzog-
lichen Regierung, den am 11. Mai 1808
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abgeschlossenen Freizügi keits Vertrag (stehe
Reggsbl. von 1808, St. XXIX., S. 1385
f. f.) andurch in der Art zu erneuern undaus-
zudehnen, daß desselben Bestimmungen auf
alles aus dem dermaligen Gesamt Komplexe
Unserer Staaten ohne Ausnahme nach den
aͤlteren und neueren großherzoglich hessischen
Landen und Gebietstheilen zu exportirende
Vermögen durchgängig in Anwendung kom-
men sollen, wie folches auch von der großher-
zoglichen Regierung gegenseitig verfüge wer-
den wird.
Gegenwäreige Verordnung wird durch das
Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß
gebrache, und ist von Unsern Behörden in
vorkommenden Fällen sich darnach zu achten.
München den 33. Juli 1816. «
AusSeinerMajestätdesfönigsSprcialg
Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl
der General Sekretär
von Geiger.
(Die dießjährige Herbst Prüfung der Studien-
Lehramts Kandidaten zu Nürnberg betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die unterzeichnete Behörde macht hiemit
allgemein bekannt, daß die nach allerhöchstem
AReseript vom 3r. Juli 1312 jährlich nur ein-
mal zu Nürnberg im Herbst abzuhaltende
Prüfung der Studien#ehramte Kandidaten für
dieses Jahr ihren Aufang den 7. Okcober
nehmen wird, wenn die erfoderliche Anzahl
von Kompetenten sich hiezu anmeldet.