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auf Magistrats Anweisungen zur staͤdtischen
Einquartierungs Kommission, dann für die
französischen Schuhmacher und Schneider,
so wie auf die französische Haupt" und Stock-
wache abgegebene Beleuchtungs Material mit
dem richtig gestellten Betrage von zwei
Hundert neunzig drei Gulden fünfzehn Kreu-
zer, und bewilligen, daß diese Foderung zu-
gleich mit dem, von der Stadt der Marta
Glieschger in Folge der Eneschließung
vom 7. September desselben Jahre zu erse-
zenden Deposttum von zwei Hundert Gulden
durch eine Umlage nach dem Steuerfuße er-
hoben werde.
In einigen Gemeinden der Landgerichte Im-
menstadt und Sonthofen.
Seine königliche Majestät ertheilen der
königlichen Finanz Direction des Illerkreises
die allerhöchste Anweisung, die zur Repaca-
tur der Illerbrücke bei Immenstadt erfodert
lichen Dreihundert und neun Gulden neun
und vierzig Kreuzer unter die Gemeinden
Immenstadt,) .
Stein, Landgerichts Immen-
Akams, stadt,
Eckarts,
Maiselstein, incl. Landgerichts
Rauhenzell und Sonthofen,
Burgberg,
nach dem Steuerfuße zu repartiren und er-
heben zu lassen.
Muͤnchen den s. Jänner 1816.
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(Die Tilgung der Kriegsschulden des ehemali-
gen Inn- und Hausruckviertels fuͤr
1812 und 184; betreffend.)
Au s zu 9
aus einem kdniglichen Rescripte an die kbniglichen
Salzachkreio Stellen.
Die erfederliche Koncurrenz zur Dotation
der Kriegsschulden Tilgungskasse für 1818.
im ehemaligen Inn und Hausruckviertel
ist durchaus nach dem Fuße des Steuerpre-
visoriums, und zwar mit ro kr. von jedem
ordentlichen Steuergulden zu erheben, wo-
durch die erfoderliche Summe mit Berück-
sichtigung der vorauszusehenden Nachläße
und Rückstände erzweckt werden kann.
München den rs. Iidnner 1816.
(Die Tilgung der Kriegsschulden von Salz-
burg und Berchtesgaden betreffend.)
Seiee königliche Majestät haben nach
dem Antrage der Steuer? und Domainen=
Section in Uebereinstimmung mit dem Gut-
achten der königlichen Finanz Direction des
Salzachkreises bewilliget#, daß zur Deckung
des Bedürfnisses der Kriegsschulden Tilgungs-
kasse der ehemaligen Fürstenthümer Salzburg
und Berchtesgaden für das laufende Etars=
jahr 1814 eine Umlage von 12 kr. von jedem
ordentlichen Häuser-, Grund-, Dominical=
und Gewirbe Steuergulden des neuen Steuerr
provisoriums ausgeschrieben und erhoben
werde, wodurch nicht bloß für das diesjährige
Bedürfiß gesorge, sondern auch hinsichtlich
der unvermeidlichen Kückstände und Nachläße
die geeignete Vorsorge getroffen ist.
München den 33. Janner 1816.
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