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2. Die Schreiben an koordinirte Stellen
fangen mit der Bezeichnung der Behoͤrde,
von welcher und an welche geschrieben
wird, auf folgende Weise an:
„Die königliche Regierungder bale-
rischen Lande am Rhein,
an 2c. c."“
3. Die Bertchte an Uns werden in der un-
term 1. Januar r800 für alle Behör-
den vorgeschriebenen Form gefaßt.
. 13.
Die untergeordneten Behoͤrden beobach-
ten in ihren Berichten die Formen der Un-
terordnung.
Die Anrede ist:
„Königlich-baierische Regierung.“
und die Unterschrift:
„Gehorsamstes .. .. Amt.“
S. 14.
Die Registratur und die Kanzlei der Re-
zierung sind für beide Kamern vereint,
ste stehen unter der Ober eitung des Präsi-
denten und unter der unmittelbaren Aufsicht
des dirigirenden Rathes der ersten Kamer.
Fur die Registratur hat das Präsidium eine
vollstindige Vorschrift zu entwersen, und
bei ihr sowohl, als bei der Kanzlei ist für
strenge Emhaltung der Geschäftsformen zu
sorgen.
C. 15.
Das Präsidium der Regierung hat jede
Woche die Geschäfts Hrotokolle derselben ab-
schrisclich zur Einsicht einzusenden, und die-
ser Einsendung, wo es zweckmäßig befunden
wird, seine Bemerkungen, jedesmal aber ein
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Verzeichniß der noch unerledige gebliebenen
Geschäfte beizufügen.
« .16.
Kein bei der Regierung angestellter Rath
oder Beamter darf sich von dem Sizt der
Regierung ohne Bewilligung entfernen. Der
Praͤsident ertheilt Reise Bewilligungen inner-
halb der Provinz auf vier Wochen, außer-
halb derselben auf 14 Tage; nach der Resi-
denz Stadt nur in dringenden Faͤllen, wovon
jedesmal sogleich Anzeige zu erstatten ist.
Ueber alle andere Reise Bewilligungen
ist Unsere Entschließung zu erholen.
Wir versichern Uns von Unserm Präsi-
denten, Rächen und dem ganzen Dersonale
der Regierung Unserer Lande am Nhein, daß
ste ihrem wichtigen Berufe und Unserm Al-
lerhöchsten Vertrauen durch Einsicht, Thä-
tigkeit und strenge Pflichterfüllung entspre-
chen werden.
München den r3. August 1816.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf könlgllchen allerhochsten Befehl
der General Sekretär-
von Baumuller.
Dienstes Nachrichten.
Seine Majestät der König haben bei Ih-
rer am 18. August l. J. angeordneten Re-
gierung für Höchstihre Lande am Rhein
am 10. nachstehende Ernennungen zu treffen
geruht:
Zum Präsidenten der königlichen Regie-
rung, den wirklichen geheimen Rath und