Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Pfarreien und Beneficien Verlei- 
thungen. 
Im Mainkreise. 
1) Erledigung respec. Konstituirung der pro- 
testantischen Pfarrei Hohenberg. 
Nach einem allerhöchsten Reseripte rom 
7. September l. J soll die Pfarrei Hohen-= 
berg im Dekanate und Landgerichte Wun- 
siedel bei einem Gehalte von ödo fl. mit 
einem eigenen Pfarrer besezt werden. 
2) Erledigung der protestantischen Pfarrei Schirn- 
ding. # 
Nach einem allerhöchsten Rescripte vom 
7. Sept. l. J. soll die Pfarrei Schirnding 
im Dekanate und Landgerichte Wunsiedel mit 
einem Einkommen von 408 fl. 28 kr. ohne 
Verbindung mit Filialen u. dergl. wieder be- 
sezt werden. 
  
Im Regenkrelse: 
5) Die Pfarrei Schwarzenfel d. 
Rachdem die Gutsherrschaft zu Schwar- 
zenseld zum Besten des auf die königliche 
Patrenats= Pfarrei in Dachau beförderten 
Pfarrers Simon Alois Härtl ) für den 
gegenwärtigen Crledigungs Fall auf das Prä- 
sentatiens Recht verzichter, und solche Seiner 
königliche: Majestit überlassen hat: so wird 
die Erledigung der Pfarrei Schwarzen= 
feld, im Landgerichte Rabburg, hiemit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Bevöl= 
kerung derselben beläuft sich auf 1658 See- 
len, welchen der Pfarrer mit einem Hilfs: 
"q S. 508. 
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priester vorstehet. Die jaͤhrliche Renten be- 
tragen 795 fl. 28 kr., die Lasten einschluͤßig 
des Hilfpriesters 403 fl. 42 kr. 
Im Ober Donaukreise: 
1) Die Pfarrei Schwenebach. , 
Durch den Sterbfall des bieherigen Pfor- 
rers Kolb. ist die Pfarcei Schwenebach, 
  
Landgerichts Höchstädr, in der Dicese Augs- 
burg erlediget worden. Diese Pfarrei erstreckt 
sich nur über den Pfarrort, welcher 242 
Seelen enrhält, und worin eine Schule ist. 
Der Ertrag derselben wurde bioher zu 
S11 fl. 31 kr. jahrlich berechner, und bestand 
in Naturalgilten und Laudemien, großem 
und kleinem Zehent Antheilt, Grundzinsen 
und Sctol Rechten. Der verstorbene Pfar- 
rer hat aber vermög leztwilliger Disposirion) 
den größten Theil seines Vermögens der 
Pfarrei in der Art als Haupt Erben hin- 
terlassen, daß der jedesmalige Pfarrer hie- 
von bie Ruznießung haben, dagegen aber 
jeder zeitliche Pfarrer, welcher zu dem Ge- 
nusse dieses Erbtheils gelangt, in ewigen 
Zeiten für den Erblasser und seine Verwantkte, 
wenigst alle Monate einmal eine Messe lesen 
solle. 
Aus dem nunmehr hergestellten Inventar 
und der Rechnung der Testamente Exekuroren 
ergiebt ssch, daß der Erbtheil der Pfarrei 
etwas mehr als die Summe von 3,/#Cco fl. 
betragen wd, wevon über zwei Drittheile 
bereits zu fünf Prosente verzinslich angele)### 
sind, der Ueberrest in Baarschafe bestehr, 
— 
*) Siehe oben S. 621.
	        
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