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(Die Einziehung der Lotterie Anlehens Loose Lit.
E bie Hl einschlüssig gegen neu auszuferti-
gende Central peräquations Kasse Obligationen
betreffend.)
Seine königliche Majestät haben unterm
14. dieses Monars in Betreff der Form und
Beschaffenheit der zu Folge allerhöchsten Re-
skripts vom 16. Jult d. J. (Regierungs Bl.
St. XXVII.) state der einzuziehenden Lotte-
rie Anlehenskoose Lit. E—AM. einschlüssig zu
emittirenden CentralPeraͤquations KasseObli-
gationen Nachfolgendes zu verordnen geru-
hei:
1) Die neu auszufertigenden Obligationen
seyen auf diejenigen Besizer der Totte-
rie Anlehens oose Lit. E— Al. namentlich
auszustellen, welche dieselben Behufs
des Umtausches einliefern werden;
2) der Zinsfuß habe auf Vier vom Hun-
dert zu verbleiben;
3) als Unterpfand für Kapical und Zin-
sen seyen die Kriegskosten Peraͤquations
Gefaͤlle bestimmt;
4) das Kapital werde nach demjeuigen
Tilgungsplane heimbezahlt werden, wel-
cher seiner Zeit für sämtliche zu perä-
quirirende Krlegslasten noch festgesehr
werden wird.
Nachdem Seine königliche Masestät die
unterfertigte Central Kasse zugleich mit der
schleunigsten Vollziehung des Allerhöchst
angeordneten Umtausches beauftragt haben,
so werden hiemit die Bethelligten von vor-
stehenden allerhöchsten Bestimmungen mie
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nachfolgenden Bemerkungen in Kenntniß
gesezt:
a) Die neuen Obligationen werden in Ab-
theilungen von je 2000 Stuͤcken, welche
zusammen jedesmal Eine Million Gul-
den betragen, ausgeferriget werden; so daß
jede Abtheilung mit einer römischen Zifer
von I. anfangend, und jede Obltgation ei-
ner solchen Abtheilung auf soo fl. Reich s-
währung lautend, mit der treffenden
Numer in arabischen Zifern von 1 bis 2000
einschlüssig bezeichnet werden wird.
Es behalten übrigens die neuen Obli-
gationen dieselben Zinstermine, auf
welche die Loose gegen die sie hinausgegeben
werden, gelauret hatten.
b) Von Seite der königlichen geheimen
Ministerial Kriegs Kommission wird einer je-
den vorschriftsmäßig ausgestellten Obligation
eine Kontrollfertigung beigesetzt werden.
c) Zu Eczielung der nöthigen Ordnung
im Umwechslungs Geschafte werden die ein-
zuzlehenden Loose nach den Zinsterminen
aufgerufen werden; so daß Lit. E. und I. zu-
erst, darauf F. und K., nach diesen G. und
L.. und zuletzt II. und M. zum Umtausche
werden zugelassen werden.
Die Aufrufung dieser respektlven Abthei-
lungen wird jederzeit besonders erfolgen,
und der Anfang nach Maßgabe der fort-
schreitenden Vorarbeiten gemacht werden.
d) Endlich wird noch bemerkt, daß ausser
den bis zum heurigen Tage bereits wirklich
verfallenen Zins Coupons von den Lotterie