Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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(Die Anstellung von Praktikanten bei Kronfis- 
kalaten betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestät haben beschlos- 
sen, daß auch bei den Kronfiskalaten für die 
Zukunft Recheskandidaten als Praktikanten 
angenommen werden sollen. 
Dieser allerhöchste Beschluß wird unter 
der Erkldrung bekannt gemacht, daß jene 
Individuen, welche die einjährige Praris 
bei einem Landgerichte und die Konkurs Prü- 
fung bestanden haben, dann aber bei einem 
Kronftiskalate als Praktikanten arbeiten wer- 
den, auf Anstellung bei rein gerichtlich n 
Behörden gleichen Ansoruch mit den Acceßi- 
sten bei den Staotgerichten haben sollen. 
München den 75. März 1816. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General Sekretr- 
von Nemmer. 
  
(Die Verwaltung des Vermdgens der Univer- 
sität und des Georgianischen Priesterhauses 
zu Landshut betreffend.) 
Seine königliche Majestät haben unterm 
20. December v. J. allergnädigst zu be- 
schließen geruht, daß die Verwaltung des 
Vermögens der Universitüt und des Geor- 
gianischen Priesterhauses zu Landehut den 
Gliedern dieser Austalt zurückgegeben wer- 
den, und daß zu diesem Ende am Size der 
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Universitaͤt ein eigener Verwaltungs Ausschuß 
aus dem zeitlichen Rektor, vier Professoren, 
und dem Direktor des Georgianischen Prie- 
sterhauses bestehen soll. — Die in dieser Be- 
ziehung an den koͤniglichen akademischen Se- 
nat zu Landshut ergangene allerhoͤchste Ent- 
schließung wird nachfolgend mit dem Bei- 
sügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
daß die erstmalige Wahl der Mitglieder die- 
ses Verwaltungs Ausschußes, welche auf die 
Professoren Hofrath Doktor von Krüll, 
geistlichen Rath Doktor Magold, Landes- 
direktions Rath Doktor von Hellersberg, 
und geistlichen Rath Doktor Döétzel ge- 
fallen ist, bereits unterm 20. Januar l. J. 
die Bestärigung Seiner königlichen Majestär 
erhalten habe. 
München den 0. März 1816. 
Wir Marimilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Batern. 
Von der Absiche geleitet, in der Verwaltung 
des Vermögens der Untversität und des Geor- 
gianischen Priesterhaufes zu Handshut eine 
noch mehr gedeihliche Vereinfachung herbeizu- 
führen, haben Wir beschlossen und beschließen 
wie folgt. 
I. 
Die Verwaltung des Vermoͤgens der 
Universitaͤt und des Georgianischen Priester- 
hauses zu Landshut wird den Gliedern dieser 
Anstalten zuruͤckgegeben, und zu diesem Ende 
am Sitze der Universität ein Verwaltungs- 
Ausschuß gebildet, welcher aus dem zeit- 
lichen Rektor und vier Professoren der Uni- 
(o’)
	        
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