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* Baierisches 34
Regierungsblatt.
l. Stuͤck. München, Mittwoch den 29. Jänner 1817.
Bekanntmachungen.
Die Untauglichkeirs Zeugnisse für Landwehrmän=
ner betreffend.
Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
ur Vermeidung jeder Irrung und Beob-
achtung der Gleichförmigkeit bei Ausstellung
der Untanglichkeits Zeugnisse für Landwehr-
männer wird Folgendes bestimme:
Die rztlichen Zeugnisse über Untauglich-
keit zum aktiven Dienste der Landwehr sol-
len von Stempelgebühren frei seyn.
2. Dieselben sind unentgeltlich von den Aerz=
ten auszustellen. Sollte jedoch
3. nach der Vorschrift vom 6. Mai 18157
ein unbesoldeter Arzt zu einer kommissio-
nellen Untersuchung beigezogen werden
müssen, so gebührt demselben eine seiner
Bemühung entsprechende Belohnung,
die der Untersuchte zu bezahlen hat.
München den 16. Jäuner 1817.
Graf von Montgelas
Durch den Minister
— der GeneralSekretaͤr
von Baumüller.
—
*) Reggsblatt v. J. 1315. S. 301.
Herrschafts= und Ortsgerichte.
Seine königliche Majestät genehmigten
die Bildung folgender Herrschafts: und Orts-
gerichte:
« Am 29. December 7816.
(Ortsgericht zu Hammer bei Lauff am Holz.)
In besonderer Rücksicht auf die Erhal-
tung der betheiligten Fabrike, bilden die Va-
sallen von Forster und Bolkamer unter
Vertretung des Handels Appell s
Assessors Georg Christoph von Forst er auf
dem Hammer bei bauff am Holz im Land-
gerichte Rürnberg ein Ortsgericht, welches
in dem Fabrikorte Hammer und in den
Weilern Malmsbach und Schweig 52
ständige Familien begreifen wird.
Am Zzo. December r616.
(Ortsgericht Kraftshof.““)
Johann Christian Sigmund Kreß von
Kreßenstein bildet in dem Orte Krafto=
hof, Landgerichte Erlangen, theils aus des-
sen Gerichtssassen, theils durch Cession be-
theiligter Gerichtsherren, theils durch Aus-
tausch der Jurisdiktion über 0 unmittelbare
Gerichtsuntergebene ein geschlossenes Ortsge-
richt über 6% Familien.
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