Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

33 Koͤniglich 
* Baierisches 34 
Regierungsblatt. 
  
l. Stuͤck. München, Mittwoch den 29. Jänner 1817. 
  
Bekanntmachungen. 
Die Untauglichkeirs Zeugnisse für Landwehrmän= 
ner betreffend. 
Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
ur Vermeidung jeder Irrung und Beob- 
achtung der Gleichförmigkeit bei Ausstellung 
der Untanglichkeits Zeugnisse für Landwehr- 
männer wird Folgendes bestimme: 
Die rztlichen Zeugnisse über Untauglich- 
keit zum aktiven Dienste der Landwehr sol- 
len von Stempelgebühren frei seyn. 
2. Dieselben sind unentgeltlich von den Aerz= 
ten auszustellen. Sollte jedoch 
3. nach der Vorschrift vom 6. Mai 18157 
ein unbesoldeter Arzt zu einer kommissio- 
nellen Untersuchung beigezogen werden 
müssen, so gebührt demselben eine seiner 
Bemühung entsprechende Belohnung, 
die der Untersuchte zu bezahlen hat. 
München den 16. Jäuner 1817. 
Graf von Montgelas 
Durch den Minister 
— der GeneralSekretaͤr 
von Baumüller. 
— 
*) Reggsblatt v. J. 1315. S. 301. 
Herrschafts= und Ortsgerichte. 
Seine königliche Majestät genehmigten 
die Bildung folgender Herrschafts: und Orts- 
gerichte: 
« Am 29. December 7816. 
(Ortsgericht zu Hammer bei Lauff am Holz.) 
In besonderer Rücksicht auf die Erhal- 
tung der betheiligten Fabrike, bilden die Va- 
sallen von Forster und Bolkamer unter 
Vertretung des Handels Appell s 
Assessors Georg Christoph von Forst er auf 
dem Hammer bei bauff am Holz im Land- 
gerichte Rürnberg ein Ortsgericht, welches 
in dem Fabrikorte Hammer und in den 
Weilern Malmsbach und Schweig 52 
ständige Familien begreifen wird. 
  
Am Zzo. December r616. 
(Ortsgericht Kraftshof.““) 
Johann Christian Sigmund Kreß von 
Kreßenstein bildet in dem Orte Krafto= 
hof, Landgerichte Erlangen, theils aus des- 
sen Gerichtssassen, theils durch Cession be- 
theiligter Gerichtsherren, theils durch Aus- 
tausch der Jurisdiktion über 0 unmittelbare 
Gerichtsuntergebene ein geschlossenes Ortsge- 
richt über 6% Familien. 
(5)
	        
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