Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

755 
(Das Wappen der Familie von Breiten- 
stein betreffend.) 
Seine Masestäe der König haben un- 
term a9. Juli l. J. dem Markte König- 
stein, Landgerichts Sulzbach, die Füh- 
rung des Wappens der ausgestorbenen Fa- 
milie von Breitenstein, als ehemaliger 
Besizer von Koönigstein, allergnddigst zu 
bewilligen geruht. 
  
Beitráge 
für verwundete Krieger, respective Vertheilung. 
Auszeige über die Vertheilung 
des Massa Restes, der seit rgos bei der Mi- 
litär Haupt Kasse für die im Feldzuge rg0# ver- 
wundeten vaterländischen Krieger eingegan- 
genen freiwilligen Beiträge. 
Nach dem so. Stück der Regierungs= 
blätter des Jahres 1308 waren zu obigen 
Zwecke bis Ende Mai 1808 eingegangen 
31,056 fl. as kr. 7 hl. 
Das 43. Stück gedachter Blderer vom 
Jahre 1809 verzeichnet eine weitere Ein- 
nahme vo 4,007 fl. 16 kr. 
Hiezu find weiter eingegangen: 
An Interessen von zwei vorhanden 
gewesenen, nun aber verwertheten Schuld: 
Obligatiomen: 15 fl. 
  
756 
Diese Obligatlonen, welche in dem 
lezt angezogenen Regierungsblatte bereits 
vorgemerke sind, mit 200 fl. 
An dort ebenfalls schon bezeichneten 
noch nicht realisirten Kapical Briefen von 
der Marianischen Kongregation zu Alc- 
öttig 400 fl. 
Der Erlös aus einem zu 25 fl. Werth 
angegeben gewesenen, aber mittels ver- 
schiedentlicher Versuche nicht höher als zu 
fl. verdußerten goldenen Ringe, mie 0# fl. 
zusammen 214 fl. 
Summa 
aller Einnahmen 36,437 fl. 41 kr. 7 hl. 
Vertheilung. 
Die in den erwähnten Regierungsblét= 
tern bereits bekannt gemachten Vertheilungs- 
berechnungen kennten durch die Ergie- 
bigkeit der Beiträge in der Art ausge- 
dehnt und vollzogen werden; daß 
Jeder leicht Blessirte im Ganzen 10 fl. 
— schwer 38. 
und — Dienstuntauglich gewordene 134 fl. 
erhalten konnte, und erhielt. 
Die Zahlungs Nachweise mit den Quit- 
tungen bleiben bei der königlichen Kriegs- 
Hauptbuchhalterei hinterlegt, und können 
von Jedermann, der sich näher zu uͤber- 
— — — 
zeugen wuͤnscht, eingesehen werden. 
(45)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.