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5) Die Streitsache des Zimmermeisters Ni-
kolaus Fuchs in Nosenheim, Landge-
richts gleichen Ramens im Isearkreise,
gegen die dortigen Handelsleute über den
Umfang der Schwankischen Krämerey Ges
rechtsame.
6) Die Mautdefraudationssache des Je-
hann Hochleitner Käsehändlers von
Reiterwinkl, Landgerichts Traunstein im
Isarkreise.
Pfarreien= und Benefizien-
Erledigungen.
Im lUUnter Donaukreise.
1) Die Pfarrei Ehring.
Durch den Ted des Pfarrers Prukmo-
ser zu Ehring ist diese organisicte Pfarrei
erlediget worden.
Diese Pfarrei liegt in der Diszes Pas-
sau, Dekanat Kirchberg und Landgerichts
Simbach. Sie zihlt in einem Umkreise von2
S.tunden robs Seelen, har drei Filiale und
zwei Schulen, dann einen Benefiziaten zu
Ehring, und einen Erpositus zu Malching:
das Einkommen des Psarrers belauft sich
auf boo fl. nebst dem Ertrag von 20 Tag=
werk Feldgründen, die Stole erträgt unge-
fähr 300 fl.
—
Im Ober Donaukreise.
2) Das Benefizium zu Bettlinshausen.
Durch das am 7. September erfolgte Hin-
scheiden des Benefiziat Priesters Schwarz
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wurde das Benefizium zu Bettlinshausen
erledigt.
25 Dasselbe liegt in der Dioͤʒes Augsburg,
in, dem koͤniglichen Landgerichte Illertissen,
und zaͤhlt 125 Seelen.
Der Ort selbst ist Filial der Pfarrei Il-
lertissen.
Die Funktionen des Benefiziaten beste-
hen im Lesen gestifteter Messen, in der Wall-
fahrts Kapelle daselbst, und in freiwilliger
Aushilfe im Pfarramte.
Der Ertrag dieses Benefiziums bestehet
in baarem Gelde, Naturalien, Benuzung
des Widdums, und wird auf 444 fl. 40 kr.
berechnet, wobei der Genuß eigener Woh-
nung und Gartens nicht angeschlagen ist.
Als Lasten waren bisher nur 2 fl. zu
Dioͤzesan Zwecken bekannt, es wird aber
wahrscheinlich die schon fruͤher in Anspruch
genommene Besteurung in der Folge ein-
treten.
5) Das Frühmeß Beneszium zu Hohenwarth.
Das Frühmeß Benesizium zu Hohenwareh
wurde am 7. Oktober durch Hloscheiden des
Priesters Hauf erledigt.
Dieses Benefzium liegt im Markie Ho-
henwartch, in der Diszese Augsburg, im
königlichen Landgerichte Schrobenhausen.
Die Obliegenheiten desselben sind, die
Frühmesse an Sonn= und Feiertagen zu le-
sen, bei Festen im Beichtstuhle und Leviti-
ren, dem Pfarrer Aushilfe zu leisten, so
wie im Krankenbesuche in nöthigen Fällen.
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