Nr. 15. 1914.
Farbe und Abzeichen
D! Geburts-
" Besitzer Name Abstammung Standort
— * jahr
Q b i i. II
B. Für das Jahr 1914.
1. E. Glantz, Ibis 1910 Zoldfuchs, Stichel= v. Emir (Nr. 37)Gr. Kelle.
Gutsbesitzer, Kaltblut) haar, durchl. br. B., Mtr. Emmy (Nr. 362
Below bei w. Flck. a. d. Untlppe., des Gestütbuches des
Wreden- graue. Haare i. Mähne Verbandes für schwer
hagen. und Schweif, hell= Arbeitspferde in der
q 1 gefärbte Fessel. Provinz Sachsen).
(2) Bekanntmachung vom 17. März 1914, betreffend. Geländeerwerb aus der
Hoffeldmark Kirch Stück.
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, 8§ 1 Absatz 2, ist auf den
Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für den als notwendig
erkannten Ausbau der Ladestelle Carlshöhe zur Kreuzungsstation der Erwerb von rund
1386 qm Flächen aus der Hoffeldmark Kirch Stück gene migt worden.
Die zu erwerbenden Flächen liegen westlich der Bahnstrecke Dömitz—Wismar zwischen
den Stationen 71,3 + 50 — 71,6 + 50.
Schwerin, den 17. März 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: von Blücher.
(3) Bekanntmachung vom 19. März 1914, betreffend Geländeerwerb aus der
Feldmark Lübsee.
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, 8 1 Absatz 2, ist auf den
Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig erkannte
Erweiterung der Ladestelle Lübsee der Erwerb von 1714 qm Gelände aus der Feldmark
Lübsee genehmigt worden.
Die zu erwerbende Fläche liegt südlich der Eisenbahn von Neustrelitz nach Warne-
münde zwischen den Stationen 64,8 und 65,1 + 60.
Schwerin, den 19. März 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: von Blücher.