Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 11. 1914. 88 
Anlage 1 
Die Wahl der Versichertenbeisitzer für das Oberversicherungsamt Schwerin findet 
an den 19 
von. Uhr bis. Uhr 
statt. Wegen des Orts der Wahl wird auf Nr. 15 der umstehend abgedruckten Bestim- 
mungen hingewiesen. 
Sie haben Versicherte als Beisitzer zu wählen. 
Ihnen sten Stimmen zu. Der Stimmzettel ist in dem anliegenden 
Wahlumschlage verschlossen abzugeben. 
Diese Aufforderung dient als Wahlausweis. 
Ich fordere Sie auf, eine 
Borschlagsliste 
für die Wahl bis w 19 bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversicherungs- 
ordnung und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
Der Wahlleiter. 
Auf der Rökseite de der Tuferderung uind die §§ 12, 47 und 71 Abs. 3 R#O. sowie die Num- 
mern 2, 13—15, Wahlordnung abzudrucken. Im 5 47 RV. ist das Wort „Ver- 
kerud, n. durch din Wort „Oberversicherungsamts“ zu ersetzen. 
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