Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Verlag  von  Julius  Springer  in  Verlin.

 

 

 

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handbuch  der  Gesetzgebung

in  Preußen  und  dem  Deutschen  Reiche

berausgegeben  ven

Graf  Lue  de  Grais,
Wirkl.  Geh.  Oberregierungsrat,  Reglerungspräsidenten  a.  D.

VII.  Teil.
Die  Polizei.

Petizeiverwaltung  —  8St#wafpolizei  —  Sicherbeitepolizel  —  Ordnungepolizei.
Von
St.  Genzmer,
Oberverwaltungsgerichtsrat.

Gr.  8°e.  XVI  und  544  Seiten.  In  Leinwand  gebunden  Preis  M.  10,—.

Das  gesamte  Material  zerfällt  in  vier  Abschnitte.  Der  erste  betrifft  die
Polizeiverwaltung  im  allgemeinen,  namentlich  die  Aufgaben  und  Einrichtungen
  der  Polizei.  —  Der  zweite  behandelt  die  Strafpolizei,  insbesondere
die  Tätigkeit  der  Polizei  bei  Ermittelung  strafbarer  Handlungen,  den  Erlaß
pollzeilicher  Strafverfügungen,  die  Strafvollstreckung  durch  Polizeibehörden,
die  Fürsorge  für  entlassene  Strafgefangene,  die  Stellung  unter  Polizeianfsicht,
die  lberweisung  Verurteilter  an  die  Landespolizeibehörde  und  die  Unterbringung
  jugendlicher  Verbrecher.  —  Der  dritte  Abschnitt  hat  die  Sicher  heitspolizei
  zum  Gegenstande.  Er  enthält  die  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuchs
hinsichtlich  der  Ubertretungen  sicherheitspolizeilicher  Vorschriften  und  im  Anschluß
hieran  Bestimmungen  über  den  Betrieb  der  Luftschiffahrt,  die  Erteilung  von
Leichenpassen,  den  Gebrauch  von  Sprengstoffen  und  die  Regelung  des  Feuerwehrwesens,
  ferner  die  Vorschriften  über  polizeiliche  Freiheitsentziehung  außerhalb
  der  Strafverfolgung  und  über  polizeiliche  Hilfeleistung,  über  die  Freizügigkeit,
  das  Paßwesen,  die  Presse  und  das  Versammlungs=  und  Vereinswesen.
  —  Der  vierte  Abschnitt  betrifft  die  Ordnungspolizei.  Iu  ihm
werden  wiedergegeben  die  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuchs  hinsichtlich  der
Übertretungen  ordnungspolizeilicher  Vorschriften  und  im  Anschluß  hieran  die
Bestimmungen  über  das  Verbot  von  Lotterien  und  Ausspielungen,  über  die
Heilighaltung  der  Sonn=  und  Festtage,  ferner  Vorschriften  über  die  Trennung
von  Konkubinaten,  die  Landestrauer,  die  Umzugstermine,  die  Mitwirkung  der
Polizei  bei  der  Kontrolle  militärpflichtiger  Personen,  die  Behandlung  der
Fundsachen  und  endlich  die  Gesindeordnungen  nebst  den  gesetzlichen  Vorschriften
  über  die  Gesindedienstbücher  und  die  Bestrafung  des  Ungehorsams
und  Kontraktbruchs.

Da  die  für  die  Polizeiverwaltung  maßgebenden  Vorschriften  nur  zum
gagen  Teil  in  Gesetzen,  größtenteils  aber  in  Verfügungen  der  zuständigen
Minister  enthalten  sind,  haben  im  Interesse  der  das  Werk  Benntzenden  neben
den  gesetzlichen  Bestimmungen  auch  Ministerialverfügungen  Aufnahme  gefunden.
Die  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts,  des  Oberverwaltungsgerichts
und  des  Kammergerichts  hat  eingehende  Berücksichtigung  erfahren,  soweit
sie  für  die  polizeiliche  Tätigkeit  von  Bedeutung  ist.

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