Ungarn; Schwabensiedlungen. — Magharische Ziele 45
Verständigungssprache überwog im Lande das Deutsche, das der Oberschicht
der Gesellschaft durchweg geläufig war. Die innere Amts= und
Gerichtssprache war, da das Magyarische nicht zureichte, bis 1848
lateinisch. Erst die nationale Bewegung des 19. Jahrhunderts hat ein
magyarisches Nationalprogramm mit scharfer Spitze gegen die Anderssprachigen
gezeitigt. Besonders schroff gestaltete sich dabei das Verhältnis
der Magyaren gegenüber den Deutschen, die als die Schildhalter
des österreichischen Regiments erschienen. Seit der Begründung
der habsburgischen Herrschaft über Ungarn steht das Magyarentum
im Kampf mit der Dynastie. Man wandte sich gegen den Absolutismus
und gegen die religiöse Unduldsamkeit der Wiener Hofburg. Die
stets erneuten Aufstandsversuche blieben ohne durchschlagenden Erfolg.
Zum letztenmal sind die Magyaren nach ihrer siegreichen revolutionären
Erhebung von 1848 bewältigt worden, bekanntlich mit russischer
Hilfe. Erst 1866 gab die Niederlage Osterreichs den Magyaren
die Bahn frei. Der österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867 machte
Ungarn zu einem selbständigen Staate und gab dem Lande eine moderne
konstitutionelle Verfassung. Siebenbürgen wurde damals mit
Ungarn vereinigt und Kroatien und Slawonien fester an Ungarn angegliedert.
Das Königreich Ungarn blieb durch Personalunion mit Österreich
vereinigt. In der auswärtigen Politik soll die gemeinsame Kriegsmacht
und die einheitliche diplomatische Vertretung den festen Zusamschluß
verbürgen. In der Wirtschaftspolitik wurde ein zehnjähriges
Abkommen vereinbart, das bei jeder Erneuerung steigende Schwierigkeiten
zu überwinden hat. Diese österreichisch-ungarische Ehe ist keine
glückliche. Ungarn begehrt die Scheidung, oder doch etwas wie eine
Trennung von Tisch und Bett. Merkwürdig gegensätzlich mutet die
Entwickelung Osterreichs und Ungarns in den letzten Jahrzehnten an.
In Osterreich war den Deutschen die Führung zugedacht, in Ungarn
den Magyaren. Aber Osterreich hat seitdem aus einem Einheitsstaat
in einen Nationalitätenstaat sich umgebildet. In Ungarn schien es bis
vor kurzem, als ob das magyarische Übergewicht jedes andere Volkstum
zur Bedentungslosigkeit herabdrücken könute, als ob aus dem lokkeren
Gebilde dieses national so außerordentlich zerklüfteten Gemeinwesens
ein festgefügter Einheitsstaat sich gestalten solle. Wohl gibt es
das vielberufene, noch immer zu Recht bestehende Nationalitätengesetz
von 1868, das den Völkern Ungarns die nationale Schule und ihre
Mutterfprache in Gemeindeverwaltung und Rechtspflege zuspricht. Der